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Deutsches Institut für Menschenrechte

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention erwartet richtungsweisende Impulse aus Genf

Berlin (ots)

   - Anlässlich der Prüfung Deutschlands zur Umsetzung der 
     UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 26./27.März 2015 in 
     Genf

Unmittelbar vor der Staatenberichtsprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) am 26./27. März 2015 in Genf erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention:

"Die Monitoring-Stelle erhofft sich vom CRPD-Ausschuss ein klares Signal, damit Deutschland auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft vorankommen kann. Die Prüfung bietet eine große Chance, hierzulande strittige Fragen zu einer Klärung zu führen. Es besteht die Erwartung an Deutschland, diese richtungsweisenden Impulse für die weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufzunehmen.

In vielen Fragen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen betreffen, sind sich Regierung, Politik und Gesellschaft uneins. Gestritten wird zum Beispiel darüber, ob der Staat mehr für Barrierefreiheit tun muss, ob Zwang in der psychiatrischen Versorgung zulässig ist, ob Sonderstrukturen wie Werkstätten und Förderschulen vollständig durch inklusive Strukturen abgelöst werden müssen und wie Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt geschützt werden.

Die Regierungsdelegation sollte in Genf ein realistisches Gesamtbild zeichnen, wie es auf Bundes- und Länderebene um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen steht, und zusichern, die Empfehlungen des Fachgremiums konsequent aufzugreifen.

Für die Prüfung am 26./27. März empfiehlt die Monitoring-Stelle der Regierungsdelegation, im Dialog mit dem CRPD-Ausschuss eine selbstkritische und konstruktive Haltung einzunehmen. Bislang hat Deutschland im Prüfverfahren die bestehenden Probleme ausgeblendet. So verzeichnet der Erstbericht (2011) der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss zwar eine Reihe von Initiativen und Programmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Eine selbstkritische Analyse von bestehenden Problemen und Umsetzungsdefiziten ist aber ausgeblieben."

Die Monitoring-Stelle wird beim Prüftermin vor Ort in Genf sein und von ihrem Rederecht Gebrauch machen.

   Außerdem wird sie live von der Prüfung twittern:    
   https://twitter.com/DIMR_Berlin

Die Staatenprüfung wird am 26. März von 15 - 18 Uhr und am 27. März von 10 - 13 Uhr live übertragen: www.treatybodywebcast.org

   Mehr Informationen: 
   http://ots.de/Bayys

Deutschland hat die UN-BRK am 26. März 2009 ratifiziert. Es ist 2015 das erste Mal, dass die Vereinten Nationen den Vertragsstaat auf den Umsetzungsstand der Konvention prüfen.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Pressekontakt:


Paola Carega, Öffentlichkeitsarbeit
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Deutsches Institut für Menschenrechte
Tel. 030 259 359 465 * in Genf: +49 170 334 00 11
carega@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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