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Deutsches Institut für Menschenrechte

Monitoring-Stelle hat Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK evaluiert - Veröffentlichung des Berichts am 18. Juli 2014

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des "Evaluationsberichtes der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zum Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" erklärt Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle:

"Wir begrüßen, dass viele Bundesländer - wie auch Hessen - Aktionspläne und Maßnahmenpakete aufgesetzt und entwickelt haben, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fördern sollen. Jetzt ist es an der Zeit, diese Aktionspläne auch kritisch zu prüfen und aus den positiven wie negativen Erfahrungen Schlüsse zu ziehen.

Entscheidend ist, dass die Strukturen und Maßnahmen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, wie sie in den Aktionsplänen festgehalten sind, wirklich die Ziele der Konvention verfolgen. Nach punktueller Prüfung aller Aktionspläne ist die Rückbindung an die Rechte der Menschen mit Behinderung nicht immer gegeben. Wenn im Namen der Konvention Maßnahmen entwickelt und Prozesse gestaltet werden, müssen diese sich auch substantiell auf die Konvention beziehen.

Die Bundesländer sollten jetzt die entsprechenden Änderungsbedarfe ermitteln und zu konventionskonformen Strukturen und Maßnahmen im Rahmen der Aktionspläne kommen. Wichtig ist, dass die Aktionspläne von unabhängigen Stellen überprüft werden.

Auch für den Hessischen Aktionsplan gilt nach Prüfung des Aktionsplans durch die Monitoring-Stelle: Auf der inhaltlichen Ebene sollte der Aktionsplan dahin gehend überarbeitet werden, eine Übereinstimmung zwischen den Darstellungen im Plan und der UN-Behindertenrechtskonvention in allen Punkten herzustellen."

Die Monitoring-Stelle hat 2013 den Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) evaluiert. Der vom Hessischen Sozialministerium erteilte Auftrag umfasste sowohl eine Untersuchung des Aktionsplans in seiner veröffentlichten Form unter Einbeziehung seiner Entstehungsgeschichte als auch eine Befassung mit der Umsetzungssteuerung und Fortentwicklung des Aktionsplans. Dazu hat die Monitoring-Stelle mithilfe von Experteninterviews und einem standardisierten Fragebogen qualitative und quantitative Daten erhoben und in die Bewertung einbezogen.

Der Evaluationsbericht enthält Empfehlungen an die Hessische Landesregierung wie auch an die Zivilgesellschaft. Sie beziehen sich auf Fragen der Strukturen und der Vorgehensweise für die Entwicklung eines an den Menschenrechten orientierten Aktionsplans. Der Evaluationsbericht spricht allgemeine Fragen an, die auch für die Analyse und Bewertung von Aktionsplänen und Maßnahmen anderer Länder von besonderem Interesse sind und berücksichtigt werden sollten.

Bei der Evaluation wurde ein Schwerpunkt auf Partizipation, Transparenz und Bewusstseinsbildung sowie auf die Strukturen gelegt.

Evaluationsbericht der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zum Hessischen Aktionsplan http://ots.de/QSMAu

Der Hessische Aktionsplan http://www.behindertenrechtskonvention.hessen.de/go/id/biz/

Übersicht über Aktionspläne in Bund und Ländern http://ots.de/8k0Yt

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Honorarfreies Foto zum Download: Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, Deutsches Institut für Menschenrechte; Copyright: DIMR/S. Pietschmann: http://ots.de/eUiHy

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * Mobil +49 160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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