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Ad hoc Statement zum Kabinettsentwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG)

Ad hoc Statement zum Kabinettsentwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG)

Berlin, 2. September 2026: Das Bundeskabinett hat heute einen Kabinettsentwurf beschlossen zur Novelle des Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz, WindSeeG). BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser kommentiert:

"Die Bundesregierung hat in ihrem Kabinettsbeschluss die Hinweise aus der Branche leider nur in Teilen aufgenommen. Die von der Branche priorisierten Differenzverträge (Contract for Difference, CfD) - die niedrige Marktpreise ausgleichen und im Gegenzug hohe Gewinne abschöpfen - sollen laut dem aktuellen Entwurf nicht konsequent eingeführt werden. Stattdessen ist ein Zwei-Stufen-Modell geplant, bei dem die Betreiber im ersten Schritt das komplette Vermarktungsrisiko tragen und erst im zweiten Schritt ein CfD greift. Diese Regelung macht betriebswirtschaftliche Planungen unsicherer und schreckt im Zweifelsfall Investoren ab.

Positiv sehen wir das Bekenntnis, am Ausbauziel von 70 GW bis 2045 festzuhalten. Allerdings muss beim Ausschreibungsdesign weiterhin nachgebessert werden, wenn Deutschland sein Offshore-Ausbauziel erreichen und industrielle Wertschöpfung in Deutschland und Europa sichern will. Wir haben bereits zwei Jahre beim Offshore-Ausbau verloren. Wir appellieren an die Abgeordneten, hier im parlamentarischen Prozess die richtigen Weichen zu stellen."

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Denise Schöwing
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
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Tel: 030 2758170 -16 & 0151 17123011
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