Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
GModG beschlossen: BEE sieht Verbesserungen und Defizite
GModG beschlossen: BEE sieht Verbesserungen und Defizite
Berlin 10. Juli 2026 - Heute hat der Bundestag dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zugestimmt. Der BEE sieht in den Klarstellungen zur Grüngasquote und bei Holzheizungen Verbesserungen, bewertet die Änderungen im GModG jedoch insgesamt als nicht ausreichend.
BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser: “Wir begrüßen, dass die Koalition beim GModG kurz vor der parlamentarischen Sommerpause noch zu einer Einigung gekommen ist. Der Änderungsvorschlag ist konstruktiv und trägt einigen zentralen Punkten der Branche Rechnung, hätte aus Branchensicht aber mit mehr Leben gefüllt werden können.”
Positiv sind die neu festgelegten Leitplanken für die Grüngasquote. Dass die Inverkehrbringer hier bis zum Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umsteigen sollen, schafft Planungssicherheit. Damit ist implizit zumindest systemtechnisch ein Enddatum für den fossilen Betrieb von Heizsystemen in Sicht. Nun muss auch die Umsetzung der Vorgaben gewährleistet werden. Das hierfür angekündigte Gesetz muss jetzt schnellstmöglich vorgelegt werden, um Planungssicherheit zu schaffen. Ein tatsächliches Einsatzverbot für fossile Brennstoffe hätte ein deutlicheres Signal an die Verbraucher gesendet.
Ebenfalls zu begrüßen ist, dass für kleinere und mittlere Holzheizungen die Zertifizierungspflicht entfallen soll. Dies stellt eine Rückkehr zu den bestehenden Bagatellgrenzen dar. Kontinuität gibt es auch im Bereich von Hybrid-Wärmepumpen. Hier hat sich die Koalition dazu entschieden, bei den etablierten Regeln für Wärmepumpen zu bleiben. Auch das ist zu begrüßen.
Dass die Verpflichtungen zur neuen “Bio-Treppe” nicht für solche Heizungsanlagen gelten sollen, die ab dem 1. Januar 2024 installiert wurden, sieht der BEE jedoch kritisch. Damit werden rund 900.000 Gas- und Ölheizungen aus der Pflicht genommen. Diese Ausnahme steht im klaren Widerspruch zu den Ankündigungen der Regierung in ihrem am 24. Februar veröffentlichten FAQ zum GModG.
“Die Änderungen am GModG sind zwar nicht der große Wurf, der die Wärmewende entscheidend vorantreiben wird, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen. Allen positiven Vorstößen zum Trotz ist in der Gesamtbetrachtung allerdings ein Rückschritt bei der Wärmewende zu verzeichnen, auch weil es bei der BEG zu erheblichen Kürzungen kommen soll , kommentiert Heinen-Esser.
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