Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
StromVKG: Fehlanreize im Entwurf stärken fossile Energieträger
StromVKG: Fehlanreize im Entwurf stärken fossile Energieträger
Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie führt heute eine Anhörung zum Strom-Versorgungssicherheits und -kapazitätsgesetz (StromVKG) durch. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser ist dabei als Sachverständige geladen. Die Präsidentin kritisiert, dass der Gesetzentwurf echte Technologieoffenheit und Planungssicherheit vermissen lässt.
Ursula Heinen-Esser: “Wir teilen das Anliegen des Entwurfs, die Versorgungssicherheit zu stärken. Das jetzige Ausschreibungsdesign für die Back Up-Kapazitäten ist aber so angelegt, dass es den Wettbewerb zugunsten von teuren Gaskraftwerken verzerrt und günstigere, flexiblere Lösungen benachteiligt. Das ist keine echte Technologieoffenheit, sondern stärkt nur fossile Energieträger.”
Eine Reihe von Regelungen schränken die Akteursvielfalt ein und richten das Gesetz einseitig auf fossile Gaskraftwerke aus. Konkret kritisiert der BEE, dass die im Gesetz angelegten neun Gigawatt Langzeitkapazitäten die Vorgabe erfüllen müssen, nach nur einer Stunde Befüllung erneut zehn Stunden lang einsatzbereit zu sein. Diese sogenannte 10+1-Regelung schließt Batteriespeicher und Biogasanlagen faktisch von den Ausschreibungen aus. Einen zentralen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet sie dabei jedoch nicht. Der BEE plädiert deshalb für eine ausgewogene Gestaltung des Ausschreibungsverhältnisses.
Die Vorgabe für Langzeitkapazitäten, nach der mindestens 50 Prozent der Bau-Komponenten aus Europa stammen müssen, benachteiligt Batteriespeicher zusätzlich. “Für die nach jetzigem Stand des StromVKG erforderlichen Importe an Öl und Gas gibt es keine vergleichbaren Auflagen. Ebensowenig gelten diese Vorgaben für die Komponenten von Gaskraftwerken. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen und somit ein fairer Wettbewerb um die tatsächlich beste und günstigste Technologie verhindert”, so Heinen-Esser.
Ebenso kritisiert der BEE, dass im Entwurf ein belastbarer Fahrplan für eine Umstellung der Kraftwerke auf grünen Wasserstoff oder Biomethan nicht gegeben ist. Die Vorgabe für fossile Kraftwerke, wasserstofffähig zu sein, bleibt im Gesetzentwurf vage und wird nicht an eine tatsächliche Umstellung vor 2045 geknüpft. Damit wird nicht nur der Hochlauf einer heimischen Wasserstoffwirtschaft unnötig ausgebremst, es droht zudem die Gefahr eines Lock-Ins teurer, fossiler Kapazitäten.
Letztlich bietet der Entwurf laut Ansicht des Verbandes keine hinreichende Planungssicherheit für Unternehmen, die vor der Entscheidung stehen, an den Ausschreibungen teilzunehmen. Im Moment sieht der Entwurf vor, wesentliche Elemente der Ausschreibungsdesigns weiterer Kapazitäten auf das BMWE und die Bundesnetzagentur auszulagern. Gerade für kleine Akteure stellt diese Rechtsunsicherheit ein Risiko dar. Der BEE fordert, dass im Sinne einer besseren Transparenz und der parlamentarischen Kontrolle derart zentrale Fragen im Gesetz selbst geregelt werden sollten.
Heinen-Esser: “Deutschland verdient eine sichere, kostengünstige und zukunftsfeste Energieversorgung. Das StromVKG führt aber im Moment zurück statt in die Zukunft. Wir sehen hier noch deutlichen Nachbesserungsbedarf.”
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