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KraftNAV: BEE fordert geordneten Prozess statt Schnellschuss

KraftNAV: BEE fordert geordneten Prozess statt Schnellschuss

Berlin, 5. Dezember 2025: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Entwurf zur Veränderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) in die Verbändebeteiligung gegeben. Die KraftNAV soll dem Entwurf nach nicht mehr für Großbatteriespeicher gelten. Der BEE sieht den Änderungsentwurf kritisch.

“Das BMWE benennt die Problematik, dass das Antragsvolumen für Speicher die in der Netzentwicklunsgplanung vorgesehenen Netzanschlusskapazitäten um ein Vielfaches übersteigt. Für Netzbetreiber und Regulierungsbehörden ergeben sich aus diesem Ungleichgewicht erhebliche Herausforderungen. Wir teilen diese Analyse. Ebenso begrüßen wir die Feststellung, dass Speicher keine Erzeugungsanlagen sind und damit die KraftNAV kein geeignetes Verfahren für den Netzanschluss von Batteriespeichern darstellt. Auf diese Herausforderungen nun aber mit der sofortigen Herausnahme von Speichern aus der KraftNAV zu reagieren, halten wir nicht für den geeigneten Lösungsweg”, so BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.

Der BEE plädiert statt der sofortigen Herausnahme für ein geordnetes Verfahren. Für Batteriespeicherprojekte, die bereits nach KraftNAV angefragt wurden und eine Netzanschlusszusage erhalten haben, muss diese Zusage selbstverständlich weiterhin Bestand haben. Heinen-Esser: “Vor dem Hintergrund der sehr knappen Netzanschlusskapazitäten ist es wichtiger denn je, dass die Verfahren transparent, standardisiert und diskriminierungsfrei sind. Wer die Speicher aus dem Geltungsbereich der KraftNAV herausnimmt, bevor ein neues Verfahren etabliert wurde, macht den zweiten Schritt vor dem ersten. Die Folgen wären größere Unsicherheit sowie eine Gefährdung der Realisierung von Projekten. Speicher sind aber als Flexibilitätsoption im Energiesystem dringend notwendig. Ihre Beibehaltung im Anwendungsbereich der KraftNAV bis zur abgeschlossenen Entwicklung eines sachgerechten Prozesses ist daher aus systemischer, regulatorischer und wirtschaftlicher Perspektive zwingend notwendig.”

Ein sachgerechter Prozess muss laut Stellungnahme des BEE einen Priorisierungsmechanismus enthalten. Dabei sollten die eingereichten Projekte nach Kriterien der System- und Netzdienlichkeit bewertet werden und diejenigen bevorzugt werden, die zur Reduktion von Engpässen, der effizienteren Nutzung vorhandener Netzkapazitäten und einer verbesserten Integration Erneuerbarer Energien in das System beitragen. Zusätzlich sollten nur solche Projekte einen Netzanschluss zugeteilt bekommen, die bereits einen ausreichenden Reifegrad erreicht haben und deren Realisierung sehr wahrscheinlich ist. Der BEE hat seine Vorschläge in den Handlungsempfehlungen zum Reservierungsmechanismus für Netzanschlusskapazitäten öffentlich gemacht.

“Die herausfordernde Situation beim Anschluss von Speichern verdient einen geordneten Prozess mit klaren Priorisierungen und voller Transparenz. Die umgehende Herausnahme von Speichern aus der KraftNAV halten wir daher für verfrüht. Es braucht einen geordneten Übergang, um den Ausbau von Speichern und Flexibilitäten nicht zu gefährden. Vor diesem Hintergrund ist auch die sehr knappe Frist zur Verbändebeteiligung von lediglich 24 Stunden zu kritisieren”, so die BEE-Präsidentin abschließend.

Zur BEE-Stellungnahme

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Frank Grüneisen
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
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Tel: 030 212341 - 253 & 0151 20363542
Fax: 030 212341 - 410
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