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BEE-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kohlendioxidaufteilungsgesetzes – Nachjustieren, um Gleichberechtigung und gewünschte Lenkungswirkung zu erreichen

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BEE-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kohlendioxidaufteilungsgesetzes – Nachjustieren, um Gleichberechtigung und gewünschte Lenkungswirkung zu erreichen

Berlin, 20. Mai 2022 – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 16. Mai gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zu Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) vorgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie BEE nimmt Stellung.

„Die im Referentenentwurf jetzt vorgesehene Umlage der CO2-Kosten auf die Mieter*innen nach einem Stufenmodell, welches sich an den Gebäudeenergieklassen orientiert, ist ein wichtiger erster Schritt, den wir als Verband ausdrücklich begrüßen. Mit dieser Maßnahme kann der nationale Emissionshandel seine Wirkung auch im Gebäudebereich zielgerichtet entfalten,“ so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.“

Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass es nicht bei der Einführung fester Stufen bleibt. Um das Ziel eines CO2-neutralen Gebäudebestands zu erreichen ist es wichtig, dass diese Staffelung stufenweise nachgeschärft wird. Bei ausreichend früher Ankündigung der bevorstehenden Verschärfung würden so Anreize für die Eigentümer*innen der Gebäude geschaffen, diese energetisch effizient zu sanieren.“ Einen konkreten Vorschlag, wie diese Staffelung ausgestaltet sein könnte, legt der BEE mit dieser Stellungnahme vor.

In diesem Zusammenhang betont der BEE auch die Notwendigkeit, die Möglichkeit zur Umlage der Kosten auf die Mieter*innen schrittweise einzuschränken. Nur so könne die Maßnahme die gewünschte Lenkungswirkung entfalten und dabei gleichzeitig einen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Mieter*innen leisten.

Darüber hinaus regt der Verband an, alle bei der Wärmeversorgung entstehenden CO2-Emissionen zu berücksichtigen. Daher sollten im Sinne der Gleichbehandlung das Gesetz auch für Mieter*innen von Wohnungen, die mit Fernwärme versorgt werden, gelten – sofern diese aus fossilen Quellen gewonnen wird. Ebenso sollte das Gesetz auf CO2-Kosten aus den EU-weiten Treibhausgashandel ETS ausgeweitet werden.

Der BEE erachtet es für sinnvoll, auch eine Dekarbonisierung bestehender, noch mit fossilen Energieträgern betriebener Heizungen durch den Einsatz biogener Brennstoffe in das Anreizsystem einzubeziehen. Biogene Brennstoffe können als Übergangslösung einen starken Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen leisten. Da nicht alle Gebäude gleichzeitig modernisiert werden können, ist die Ermöglichung solcher Übergangslösungen realistisch und zudem dringend angezeigt.

„Dass auch Nichtwohngebäude in das Stufenmodell einbezogen werden sollen, ist ausdrücklich zu begrüßen. Warum dieser Schritt jedoch erst ab dem Jahr 2025 erfolgen soll, erschließt sich uns nicht. Die Gebäude könnten bereits heute auf Basis des bekannten Energieverbrauchs beziehungsweise -bedarfs in das Modell der Gebäudeeffizienzklassen einbezogen werden. Es gibt folglich keinen Grund, weshalb das Modell nicht auch sofort, zumindest aber deutlich vor 2025, Anwendung finden sollte“, so Peter abschließend.

Die gesamte BEE-Stellungnahme im Volltext finden Sie hier.

Die BEE-Stellungnahme zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes finden Sie hier.

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 50 Verbänden und Unternehmen aus den Branchen der Wind-, Bio- und Solarenergie sowie der Wärmepumpe, Geothermie und Wasserkraft. Wir vertreten 30.000 Einzelmitglieder, darunter mehr als 5.000 Unternehmen mit 316.000 Arbeitsplätzen und rund 6,5 Mio. Anlagenbetreiber. Unser Ziel: 100 % Erneuerbare im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor.

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Frank Grüneisen
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
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Tel: 030 2758170 - 16 & 0151 17123010
Fax: 030 2758170 - 20 
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