Mehr Prävention für Kinder: DAK-Gesundheit begrüßt G-BA-Entscheidung
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Die DAK-Gesundheit begrüßt den Beschluss des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA), die U10 als Regelleistung einzuführen. Bei dieser Vorsorgeuntersuchung für Kinder zwischen neun und zehn Jahren geht es vor allem um mögliche Entwicklungsstörungen wie etwa Lern- und Konzentrationsschwächen. DAK-Vorstandschef Andreas Storm betont, die neue Pflichtuntersuchung setze einen starken Akzent für die neue Präventionsoffensive des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Bereits seit 2014 bietet die DAK-Gesundheit die U10 als freiwillige Mehrleistung gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) an. Lesen Sie mehr in unserer Pressemitteilung.
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Ihr Presseteam der DAK-Gesundheit
Mehr Prävention für Kinder: DAK-Gesundheit begrüßt G-BA-Entscheidung
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt Einführung der Vorsorgeuntersuchung U10
- Bei der DAK-Gesundheit ist die Vorsorgeuntersuchung bereits seit 2014 eine freiwillige Mehrleistung
- DAK-Chef Storm: „Ein wichtiger Baustein für mehr Prävention“
Die DAK-Gesundheit begrüßt den Beschluss des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA), die U10 als Regelleistung einzuführen. Bei dieser Vorsorgeuntersuchung für Kinder zwischen neun und zehn Jahren geht es vor allem um mögliche Entwicklungsstörungen wie etwa Lern- und Konzentrationsschwächen. DAK-Vorstandschef Andreas Storm betont, die neue Pflichtuntersuchung setze einen starken Akzent für die neue Präventionsoffensive des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Bereits seit 2014 bietet die DAK-Gesundheit die U10 als freiwillige Mehrleistung gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) an.
„Die U10-Vorsorgeuntersuchung ist eine wichtige präventive Maßnahme, um Lernschwächen bei Grundschulkindern frühzeitig zu erkennen und zu therapieren“, sagt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass diese Untersuchung jetzt verpflichtend eingeführt wird. Dies stärkt die Vorsorge für alle Kinder und schließt die Lücke zwischen der U9 mit knapp fünf Jahren und der J1 mit etwa zwölf bis 14 Jahren.“
Im Juli dieses Jahres hat das BMG eine Präventionsoffensive gestartet, um Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken. „Eine neue verpflichtende Vorsorgeuntersuchung ist ein wichtiger Baustein, um Krankheiten möglichst zu verhindern, bevor sie entstehen“, so Storm weiter. „Die Entscheidung des G-BA setzt somit starke Akzente im Kontext der neuen Präventionsoffensive des Bundesministeriums für Gesundheit.“
In der Vorsorgeuntersuchung U10 geht es vor allem um mögliche Entwicklungsstörungen wie etwa Lern- und Konzentrationsschwächen sowie motorische Probleme, die sich häufig schon in den ersten Schuljahren zeigen. Neben der körperlichen Untersuchung wird auch das soziale und emotionale Umfeld des Kindes beleuchtet. Zudem geben die Kinderärztinnen und -ärzte Tipps zu Alltags- und Gesundheitsthemen.
Weitere Informationen zur U10 bei der DAK-Gesundheit: U10-Vorsorgeuntersuchung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Der G-BA erfüllt seine gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Wesentlichen durch den Beschluss von Richtlinien. Diese Richtlinien sind innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bindend.
Weitere Informationen: Wer wir sind - Gemeinsamer Bundesausschuss
Die DAK-Gesundheit ist mit 5,4 Millionen Versicherten die drittgrößte Krankenkasse Deutschlands und engagiert sich besonders für Kinder- und Jugendgesundheit.
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