Pflegeversicherung: DAK-Gesundheit begrüßt Musterklagen vom Sozialverband VdK
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Die DAK-Gesundheit begrüßt die vom Sozialverband VdK angekündigten Musterklagen gegen eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern in der sozialen Pflegeversicherung. Bereits im September 2024 hatte ein Rechtsgutachten im Auftrag der DAK-Gesundheit belegt, dass die aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung geleisteten Hilfszahlungen während der Corona-Pandemie rechtswidrig waren. Aus Sicht von DAK-Vorstandschef Andreas Storm ist die Bund-Länder-Kommission „Zukunftspakt Pflege“ dringend gefordert, „in ihrem Abschlussbericht die Rückzahlung der Coronahilfen verbindlich anzukündigen.“ Lesen Sie mehr in unserer Pressemitteilung.
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Ihr Presseteam der DAK-Gesundheit
Pflegeversicherung: DAK-Gesundheit begrüßt Musterklagen vom Sozialverband VdK
- Rückzahlung der Coronahilfen an die Pflegeversicherung in Höhe von 5,2 Milliarden Euro ist zwingend geboten
- DAK-Chef Storm appelliert an Bund-Länder-Kommission Pflege: Höhere Bundesmittel würden Klageweg überflüssig machen
Die DAK-Gesundheit begrüßt die vom Sozialverband VdK angekündigten Musterklagen gegen eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern in der sozialen Pflegeversicherung. Bereits im September 2024 hatte ein Rechtsgutachten im Auftrag der DAK-Gesundheit belegt, dass die aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung geleisteten Hilfszahlungen während der Corona-Pandemie rechtswidrig waren. Deshalb hatte DAK-Vorstandschef Andreas Storm wiederholt die Rückzahlung in Höhe von 5,2 Milliarden Euro vom Bund gefordert. Storm: „Jetzt ist die Bund-Länder-Kommission ,Zukunftspakt Pflege‘ dringend gefordert, in ihrem Abschlussbericht die Rückzahlungen der Coronahilfen verbindlich anzukündigen.“ In diesem Falle wäre die Klagewelle nicht mehr notwendig.
„Das Vorgehen des Sozialverbandes VdK ist ein richtiger und wichtiger Schritt, den die DAK-Gesundheit ausdrücklich unterstützt“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Die Musterklagen gegen die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern der sozialen Pflegeversicherung gewährleisten, dass diese Thematik endlich auch die erforderliche juristische Aufmerksamkeit erhält.“ Die Aufnahme der ersten Verwaltungsverfahren der heute angekündigten 24 Klagen von gesetzlich Versicherten steht laut Sozialverband VdK kurz bevor. In einem ersten Schritt sollen Widersprüche gegen aktuelle Beitragssatzforderungen der Pflegekassen im Januar 2026 erhoben werden. „Da uns als Pflegekasse dieser Weg nicht offensteht, ist es im Sinne der Beitragszahlenden umso wichtiger, dass der Sozialverband VdK diese rechtlichen Maßnahmen ergreift“, so Storm.
Der Kassenchef hatte mehrfach die Wichtigkeit der Coronahilfen-Rückzahlung betont, ohne die ein Anstieg der Pflegebeiträge unvermeidlich sei. „Der von der Bundesregierung gewählte Weg, die akuten Finanzprobleme der Pflegeversicherung durch die Gewährung von Darlehen in Höhe von 3,7 Milliarden Euro zu überbrücken, ist kontraproduktiv, denn die Pflegeversicherung wird nicht in der Lage sein, diese Darlehen zurückzuzahlen. Deshalb ist die Rückzahlung der ausstehenden Coronahilfen zwingend geboten. Sie kann dazu beitragen, die zum Teil existenzgefährdende Finanznot der Pflegekassen zu mildern, um Zeit zu gewinnen, bis die von der Bundesregierung angekündigte große Pflegereform greift“, so der Kassenchef.
Zum Hintergrund: Der Bund hatte die Pflegekassen im Jahr 2020 gesetzlich verpflichtet, Zahlungen im Rahmen der Pandemiebewältigung an anspruchsberechtigte Pflegeeinrichtungen zu leisten. Finanziert werden mussten diese Maßnahmen vornehmlich aus dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung – und damit in erster Linie aus Sozialversicherungsbeiträgen. Diese unterliegen allerdings einer strengen Zweckbindung und dürfen ausschließlich eingesetzt werden, um den Versicherungsschutz der Beitragszahlenden zu gewährleisten. In ihrem Gutachten für die DAK-Gesundheit kam die Juristin Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg deshalb 2024 zu dem Schluss, dass der Zugriff auf diese Beitragsgelder während der Pandemie nicht zulässig war.
Die DAK-Gesundheit ist mit gut 5,4 Millionen Versicherten die drittgrößte Krankenkasse Deutschlands. Aktuell beziehen rund 560.000 Versicherte Leistungen der Pflegekasse. Angebote zum Thema Pflege unter Pflege: Tipps und Leistungen (dak.de)
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