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Mitteldeutsche Zeitung: zu RAF

Halle (ots)

Ist es also angemessen, heute, immerhin ein
Vierteljahrhundert später, überhaupt in Frage zu stellen, dass der 
ehemalige Terrorist entgegen des Gerichtsbeschlusses von damals Gnade
erfahren und vorzeitig entlassen werden darf? Ja, denn die Morde der 
RAF waren besonders skrupellos, geplant und ausgeführt im Wahn eines 
irrsinnigen politischen Auftrages. iegfried Buback, Hanns Martin 
Schleyer, Jürgen Ponto: Diese Opfernamen erinnern an Verbrechen, die 
seinerzeit die bundesrepublikanische Gesellschaft so unberechenbar 
terrorisierten, sie zeitweise vor Entsetzen lähmten und oft genug die
Zuversicht verblassen ließen, jemals wieder friedlich und angstfrei 
zusammenleben zu können. Ein Recht auf Gnade aber gibt es nicht. 
Schon gar nicht für einen Mann wie Christian Klar.

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Tel.: 0345/565-4307

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  • 25.04.2007 – 19:49

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    Halle (ots) - Dass es Hinweise auf Wisniewski gab, wussten die Ankläger der Bundesanwaltschaft zwar schon seit 1981 - allerdings ohne dieses Wissen zu verwerten. Erst jetzt, 26 Jahre später, leiten sie ein Ermittlungsverfahren ein. Ein Skandal wäre dies nur, wenn deshalb ein Fehlurteil gegeben hätte oder ein Anschlag hätte verhindert werden können. Beides war nicht der Fall. Folkerts hätte so oder so lebenslänglich bekommen, weil er das Buback-Attentat ...