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Lausitzer Rundschau: Debatte über Verbot heimlicher Gentests Logische Konsequenz

Cottbus (ots)

Was würde Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach
wohl sagen, wenn man von seiner Kaffeetasse heimlich eine Genprobe 
entnähme, um festzustellen, ob der Politiker vielleicht eine 
Disposition für eine Erbkrankheit hat und es sich lohnt, ihn wieder 
zu nominieren? Würde der Angestellte es hinnehmen, wenn der Chef 
während der Probezeit seine DNS entschlüsseln ließe, um zu ermitteln,
ob der Mann auch in den nächsten Jahren gesund bleiben wird?
Heimliche Gentests verstoßen gegen das Recht auf informationelle 
Selbstbestimmung. Dieses Recht muss genauso geschützt sein wie zum 
Beispiel das Brief- und Postgeheimnis - für jeden, auch für Kinder. 
Wo überhaupt wollte man eine Altersgrenze ansetzen, ab der die 
eigenen Gendaten vertraulich sind? Da nutzt auch Bosbachs 
pragmatischer Hinweis nichts, dass in den meisten Fällen heimliche 
Gentests einen anfänglichen Verdacht zerstreuen und somit weitere 
Rechtsverfahren überflüssig machen. Nach dieser Methode dürfte man 
auch alle Telefonate abhören oder Briefe öffnen - meistens fände man 
ja nichts.
Auf einem anderen Blatt steht, dass Männer ein Recht darauf haben 
müssen, ihre Vaterschaft festzustellen, auch wenn die Mutter dies 
nachdrücklich verweigert. Dazu haben die Karlsruher 
Verfassungsrichter der Politik einen gangbaren Weg gewiesen. Wenn 
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ihn umsetzt, also wirklich 
den Rechtsanspruch auf einen legalen Gentest zur Feststellung der 
Vaterschaft schafft, ist das Verbot der heimlichen DNS-Analyse, 
inklusive einer Strafandrohung, die logische Konsequenz. Ein 
entsprechendes allgemeines Gesetz zur Gendiagnostik ist überfällig.

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Rückfragen bitte an:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
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