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Lausitzer Rundschau: Wichtiges Urteil Zum Streikrecht für Kirchenmitarbeiter

Cottbus (ots)

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat das Streikverbot für Beschäftigte im kirchlichen Dienst gelockert. Eine Entscheidung, die grundsätzlich richtig ist. Denn das generelle Streikverbot bei Diakonie und Caritas war schon lange nicht mehr nachvollziehbar. Schließlich ist das Streikrecht die vornehmste Waffe der Beschäftigten. Und gerade bei Missständen ist es essenziell. Doch die Erfurter Richter haben am Dienstag auch klar gemacht: Das in Artikel 140 des Grundgesetzes festgeschriebene Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gilt auch für ihr Arbeitsrecht. Der "Dritte Weg" wird also aller Wahrscheinlichkeit nach erhalten bleiben. Was ebenfalls eine gute Lösung ist. Denn dort, wo der "Dritte Weg" funktioniert und Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch, einvernehmlich und mit gleich guter Ausstattung Tarif- und Arbeitsrecht zusammen regeln, ist er eine gute Sache. Wenn künftig die Gewerkschaften dabei mitarbeiten, um so besser. Noch wichtiger wäre freilich ein Branchentarifvertrag für die Sozialbranche als Ganzes. Nur so nämlich wird man langfristig Dumpinglöhne und Preiskämpfe in der Pflege unterbinden können. Dazu aber braucht es mehr als nur ein Urteil der Erfurter Richter.

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