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Lausitzer Rundschau: Leben und Tod Bundestag beschließt Neuregelung bei Organspende

Cottbus (ots)

Wer sich über eine Organspende Gedanken macht, der muss sich auch mit dem Tod auseinandersetzen. Mit seinem Tod. Die allermeisten Menschen scheuen diese Auseinandersetzung, was sicher verständlich ist. Aber eben auch ein bisschen schizophren. Denn auf der anderen Seite wünscht sich jeder von uns, dass die Gesundheitswirtschaft alle Hebel in Bewegung setzt, um das eigene Leben im Notfall zu retten. Oft kann sie es aber nicht, weil lebensrettende Organe fehlen, weil es viel zu wenige Spender gibt. Eine Umfrage hat diese Diskrepanz in Zahlen gegossen. Demnach wären drei Viertel aller Deutschen zwar prinzipiell willens, eine Lunge oder ihr Herz einem bedürftigen Mitmenschen zur Verfügung zu stellen. Aber lediglich ein Viertel hat tatsächlich seine Bereitschaft in einem Spenderausweis dokumentiert. Die bisherige Rechtslage ist daran nicht ganz unschuldig. Anders als in anderen Ländern, in denen einer Organentnahme ausdrücklich widersprochen werden muss, um sie zu verhindern, wurde den Bundesbürgern keinerlei Entscheidung abverlangt. Das wäre vermutlich noch auf lange Zeit so geblieben, hätte es nicht die Geschichte von Frank-Walter Steinmeier gegeben, der seiner Frau Elke Büdenbender eine Niere spendete und dadurch eine überfällig politische Diskussion anstieß, die am Ende unter Einschluss aller Bundestagsparteien zu sinnvollen Nachbesserungen geführt hat. Wichtigster Punkt: Die Bürger werden künftig aktiv aufgefordert, sich in Sachen Organspende zu erklären. Ob sich dadurch die Bereitschaft wirklich erhöht, muss die Zeit zeigen. Auf jeden Fall ist es ein Schritt in die richtige Richtung, die Patienten mit kaputten lebenswichtigen Organen hoffen lässt. Diese Weichenstellung muss allerdings auch von einer gesellschaftlichen Aufklärungsarbeit flankiert werden. Unsicherheiten und Ängste sind nämlich nicht gering zu schätzen. Der Datenschutz, an dessen vermeintlichen Defiziten sich gestern einige Bundestagsabgeordnete gerieben haben, ist dabei wahrlich noch das geringste Problem. Zahlreiche Bürger treibt vielmehr die Sorge vor einem missbräuchlichen Organhandel um. Weit verbreitet ist auch die Befürchtung, dass Ärzte womöglich weniger Engagement bei der Lebensrettung zeigen, wenn der Patient einen Organspendeausweis besitzt. Obendrein gibt es genügend Skeptiker, die den Hirntod für ein zweifelhaftes Kriterium einer Organentnahme halten. Das berührt letztlich eine ethische Schlüsselfrage: Wann ist ein Mensch wirklich gestorben? Auch damit wird sich jeder auseinandersetzen müssen, der sich diesem Thema nähert. Dass es verstärkt dazu kommen dürfte, ist der Neuregelung des Bundestages zu verdanken.

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