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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

ADV begrüßt Feststellungen des verkehrspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion zur Kerosinsteuer

Berlin (ots)

Wie die Luftverkehrsgesellschaften und anderen
Verbände der Branche halten die deutschen Flughäfen den auf dem
G7-Gipfel eingebrachten Vorschlag zur Einführung einer
Kerosinbesteuerung für nicht sachgerecht.
Da der Luftverkehr als einziger Verkehrsträger seine Wegekosten
selbst trägt, ist die gewerbliche Luftfahrt weltweit von der
Kerosinsteuer befreit. Ein Alleingang der EU-Mitgliedsstaaten wäre -
ebenso wie ein nationaler Alleingang - eine Benachteiligung im
globalen Wettbewerb, der die Leistungsfähigkeit des deutschen
Luftverkehrssystems in Frage stellen würde.
Bernd Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Verkehrsflughäfen, hebt die Notwendigkeit einer weiteren
Stärkung des deutschen Luftverkehrsstandortes hervor: "Zu einem
Zeitpunkt, in dem sich die Branche weltweit allmählich von einer
dreijährigen Krise erholt, sollten weitere fiskalische Belastungen,
die Wettbewerbsverzerrungen schaffen anstatt abzubauen, ein
politisches Tabu sein. Wir begrüßen daher die Erklärung des
verkehrspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe
Beckmeyer, zu dem Vorschlag einer Kerosinbesteuerung insoweit, als
festgestellt wird, dass der Luftverkehrsmarkt Deutschland nicht
isoliert betrachtet werden kann, ein nationaler Alleingang bei der
Kerosinsteuer fatal wäre und dem deutschen Luftverkehr keine weiteren
Lasten aufgebürdet werden dürfen. Darüber hinaus begrüßen wir die
grundsätzliche Feststellung, dass Deutschland als Exportnation auf
eine leistungsfähige Luftverkehrs- und Flughafeninfrastruktur
angewiesen ist und der Standort im internationalen Konkurrenzkampf
daher weiter gestärkt werden muss."

Pressekontakt:

Carola Wunderlich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49-(0)30 - 31 01 18 - 20

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