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IB und mehr als 20 Organisationen fordern: Kindergrundsicherung muss Geflüchtete einschließen

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Der heute im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung schließt von vornherein Kinder aus, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Der Internationale Bund (IB) sowie mehr als 20 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter der Deutsche Kinderschutzbund, der Paritätische Gesamtverband sowie die SOS-Kinderdörfer, kritisieren dies in einem gemeinsamen Aufruf.

Frankfurt am Main/Berlin, 27. September 2023. Der heute im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung schließt von vornherein Kinder aus, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Der Internationale Bund (IB) sowie mehr als 20 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter der Deutsche Kinderschutzbund, der Paritätische Gesamtverband sowie die SOS-Kinderdörfer, kritisieren dies in einem gemeinsamen Aufruf.

Darin fordern sie die Regierung auf, den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in das Gesetz aufzunehmen. „Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und ein menschenwürdiges Existenzminimum. Daher muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf, sicherzustellen, dass sie nicht weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

IB positioniert sich mit eigenem Papier: Fachkräftemangel gebietet es, dass Menschen eine Chance erhalten

"Die Einführung der Kindergrundsicherung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Thema Kinderarmut in Deutschland steht dadurch stärker im Fokus als bisher. In der derzeitigen Ausgestaltung wird das originäre Ziel eines nachhaltigen Abbaus der Kinderarmut allerdings nicht erreicht. Stattdessen drängt man schon jetzt benachteiligte Gruppen weiterhin an den Rand der Gesellschaft", kritisiert IB-Präsidentin Petra Merkel.

Der Internationale Bund hat sich ebenfalls mit einem eigenen Vorschlag zur Kindergrundsicherung [siehe anbei] positioniert. Darin weist der Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit auf die Bedeutung des Themas für den Wirtschaftsstandort Deutschland hin. "Auch vor dem Hintergrund des sich in Zukunft immer weiter verschärfenden Fachkräftemangels können wir es uns als Gesellschaft nicht leisten, dass Menschen keine Chance erhalten, sich entsprechend ihrer Fähigkeiten in den Arbeitsmarkt zu integrieren", heißt es in dem IB-Papier.

Hintergrund:

  • Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.
  • Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
  • Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (2023 zwischen 278 Euro und 374 Euro im Monat für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminium gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.
  • Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

  • Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde
  • AWO Bundesverband e.V.
  • Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
  • Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
  • Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
  • Diakonie Deutschland
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Internationaler Bund (IB) - freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
  • JUMEN e.V
  • Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
  • PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
  • Save the Children Deutschland e.V.
  • SOS-Kinderdorf e.V.
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • terre des hommes Deutschland e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
  • Volksolidarität Bundesverband e.V.
  • World Vision Deutschland e.V.
  • Zukunftsforum Familie e.V.
Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Zentrale Geschäftsführung
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Dirk Altbürger
Valentin-Senger-Str. 5
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Tel. 069 9 45 45-107
dirk.altbuerger@ib.de
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