Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Hygiene braucht Vorsorge: Politik muss Schädlingsschutz in Bäckereien sichern
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Berlin, 5. Februar 2026. Mäuse und Ratten haben in Backstuben, Lagern und Verkaufsräumen nichts verloren. Für Handwerksbäckereien ist ein konsequenter Hygieneschutz daher keine beliebige Aufgabe, sondern tägliche Praxis. Auf EU-Ebene und beim Bundesumweltamt gibt es aktuell Pläne, die bewährte und wirksame Vorsorgemaßnahme im besonders empfindlichen Lebensmittelbereich zu verbieten. Der Zentralverband fordert angesichts der Gefahren die bisherige Praxis der Dauerbeköderung beizubehalten.
Die Europäische Kommission plant aktuell die befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) zu verbieten. Auch das deutsche Bundesumweltamt möchte die Praxis der Dauerbeköderung einschränken. In Deutschlands Bäckereien ist diese allerdings seit Jahrzehnten bewährte Praxis, um Schädlingsbefall zu vermeiden. Konsequenter Schutz vor Mäusen oder Ratten in Backstuben kann oft nur gewährleistet werden, wenn Betriebe vorbeugend handeln - also bereits dann, wenn nur ein Risiko besteht. Konsequentes Handeln ist entscheidend, weil bereits einzelne Tiere oder Spuren erhebliche wirtschaftliche Folgen für eine Bäckerei haben können.
„Unsere Betriebe können nicht abwarten, bis ein Schaden durch Schädlinge entstanden ist“, erklärt Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Der Zentralverband fordert daher bei regulatorischen Entscheidungen den besonderen Schutzbedarf von Lebensmittelbetrieben zu berücksichtigen. „Wir fordern, dass die Ausnahmeregelung für das Lebensmittelhandwerk in Deutschland bestehen bleibt, denn Verbraucherschutz braucht praktikable Vorsorge – keine Schwächung bewährter Hygienestandards“, bringt es Berg auf den Punkt. Das Bäckerhandwerk habe eine besondere Verantwortung für sichere Lebensmittel, aber ohne Prävention würden Betriebe in einen unlösbaren Widerspruch zwischen strengen Hygienepflichten und eingeschränkter Handlungsfähigkeit kommen.
In der Praxis werden häufig Köder mit sogenannten Antikoagulanzien eingesetzt. Diese gelten als besonders wirksam und sind nach Einschätzung von Fachleuten aus Lebensmittelkontrolle, Schädlingsbekämpfung und Qualitätssicherung weiterhin notwendig. Mechanische Maßnahmen wie Schlagfallen können zwar unterstützen, sind aber kein vollwertiger Ersatz. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert die Bestrebungen auf europäischer Ebene, die EU-Biozidverordnung anzupassen und dadurch die Permanentbeköderung mit diesen wirksamen Ködern generell zu verbieten. Denn genau diese Regelung ist die Grundlage dafür, dass die BUD in Deutschland in kontrolliertem Maße überhaupt möglich ist. Dr. Berg erklärt: „In Deutschland gelten bereits heute strenge Anforderungen. Der Wegfall der bisherigen Ausnahmeregelung würde den Hygieneschutz im Lebensmittelhandwerk massiv erschweren und Risiken erhöhen“.
Das Bäckerhandwerk fordert daher, dass auf EU-Ebene die Zulassung der Wirkstoffe für die Permanentbeköderung mit Antikoagulanzien (Anwendungszweck #11) erhalten bleibt und in Deutschland die BUD als Ausnahmeregelung für den Lebensmittelbereich weiterhin möglich ist, wenn ein Befallsrisiko besteht. „Lebensmittelsicherheit in unseren Betrieben braucht Vorsorge. Wir benötigen praxistaugliche Regeln, die Umweltbelange berücksichtigen und gleichzeitig Hygiene und Verbraucherschutz zuverlässig sichern“, so Berg.
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