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Gewerkschaft der Polizei

GdP warnt vor Auslaufen der CSAM-Ausnahmeregelung - Poitz: Kinder und Jugendliche nicht zum leichten Ziel von Kriminellen machen

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt eindringlich vor einem Ende der derzeit geltenden Ausnahmeregelung für die freiwillige Erkennung und Meldung von CSAM (Child Sexual Abuse Material) durch Online-Dienste. Eine rechtliche Lücke bei der Nutzung von Chat- und Content-Scanning-Verfahren würde die polizeilichen Möglichkeiten, schwerwiegende Formen der Kriminalität gegen Kinder und Jugendliche wirksam zu bekämpfen, erheblich erschweren.

CSAM umfasst Inhalte, die sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen. „Ohne eine rechtlich gesicherte Grundlage für die Erkennung von CSAM droht ein Bruch im bestehenden Monitoring-System“, mahnt der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz. Das dürfe keinesfalls passieren. Poitz plädierte indes dafür, der Polizei alle erforderlichen Mittel zu überlassen, um einschlägig kriminelle Inhalte zu erkennen, Täterinnen und Täter zu identifizieren und die Opfer zu schützen. Die freiwillige Meldung durch Online-Dienste sei keine Chatkontrolle, sondern eine zentrale Polizeiarbeit zum Schutz von Kindern.

Ohne die rechtlich gesicherte Ausnahmeregelung können Poitz zufolge internationale Missbrauchsnetzwerke nur mit hohem polizeilichen Aufwand und deutlich später aufgedeckt werden. Mit Blick auf die anhaltend hohen CSAM-Fallzahlen und zunehmende internationale Vernetzung sei es für die Polizei unerlässlich, dass technische Erkennungsmöglichkeiten rechtlich abgesichert sind.

Um Kriminellen nicht ohne Not die Tür für ihre widerlichen Taten weit zu öffnen, fordert die GdP, die aktuelle Ausnahmeregelung so lange zu verlängern, bis eine angesichts Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit ausbalancierte neue CSA-Verordnung in Kraft tritt.

Unterdessen unterstützt die GdP die Auffassung des Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch. In einem Interview verwies dieser auf „bislang keinen wirklichen Jugendschutz in den sozialen Netzwerken“. Gesetzgeber und Plattformbetreiber müssten gemeinsam austarieren, welche Apps, Funktionen und Inhalte jugendfrei seien – und was für Kinder gesperrt sei, hatte der BKA-Chef erklärt.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit über 210.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.

Kontakt: gdp-pressestelle@gdp.de | 030-399921-113

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