GdP begrüßt Beschlüsse zu Alkohol und Ablenkung im Straßenverkehr
Goslar, 30.01.2026
Deutscher Verkehrsgerichtstag beendet
GdP begrüßt Beschlüsse zu Alkohol und Ablenkung im Straßenverkehr
Goslar. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) reagiert positiv auf die Empfehlungen des heute zu Ende gegangenen Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar. Das gilt insbesondere mit Blick auf Alkoholpromillegrenzen für Radfahrerende. Dazu erläutert Sibylle Krause, Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand (GBV) der GdP: „Die Promillegrenze für diese Verkehrsteilnehmer liegt bisher bei 1,6 Promille. Das ist eindeutig zu hoch und erhöht das Unfallrisiko unnötigerweise. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Empfehlung des Verkehrsgerichtstages, diese Grenze auf 1,1 Promille abzusenken und Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem entsprechenden Bußgeld zu ahnden.“
Richtig sei zudem, die Möglichkeit zur Anordnung einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) in Fällen wiederholter Verstöße beizubehalten und die Präventionsarbeit in diesem Bereich zu verstärken, meint die Gewerkschafterin. Zugleich mahnt sie aber auch: „Als GdP wünschen wir uns noch mehr. Wir sind perspektivisch für eine allgemeine Null-Promille-Grenze hinter dem Lenkrad. Dies würde ein klares Signal setzen, dass Alkohol und Autofahren unvereinbar sind.“ Zumal die Mehrheit der Bevölkerung ein absolutes Alkoholverbot für alle Kraftfahrzeugführenden befürworte, gibt Krause zu bedenken.
Auch die Empfehlungen zur stärkeren Ahndung von Ablenkungsdelikten am Steuer begrüßt die GdP ausdrücklich. Dass der unbestimmte Rechtsbegriff einer „kurzen Blickzuwendung“ präzisiert werden soll, ist ganz im Sinne der Kolleginnen und Kollegen: „Hier wird endlich mehr Rechtssicherheit als Grundlage der polizeilichen Kontrolle und Sanktionierung von Ablenkungsverstößen gefordert“, so Krause. Auch die verlangte Erhöhung von einem auf zwei Punkte als Sanktion derlei Verstöße wird ausdrücklich begrüßt.
Und noch eine Initiative zur Erhöhung der Verkehrssicherheit begrüßt die GdP: Heute hat der Bundesrat eine Entschließung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung zum besseren Schutz von Einsatzkräften verabschiedet. „Mit dieser Initiative aus Schleswig-Holstein sollen Polizistinnen und Polizisten bei ihren Einsätzen im öffentlichen Verkehrsraum besser geschützt werden“, so Krause. Dafür soll in die Straßenverkehrsordnung die Pflicht aufgenommen werden, Einsatzstellen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit sowie ausreichendem Seitenabstand zu passieren. Für Einsatzstellen außerorts werden eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung und ein verpflichtender Spurwechsel vorgeschlagen.
„Das würde die gefährliche Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen sicherer machen. Nun ist der Deutsche Bundestag gefragt. Die Abgeordneten sollten diesem sinnvollen Vorschlag schnellstmöglich folgen“, verlangt Sibylle Krause.
- - - - - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit 210.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
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