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SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt Linie der Siemens-Betriebskrankenkasse
Unterhuber: Satzung der SBK ist bereits europatauglich

München (ots)

In der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH), wonach Versicherte von ihren Krankenkassen auch dann
Leistungen erstattet bekommen, wenn diese im EU-Ausland in Anspruch
genommen wurden, sieht der Vorstandvorsitzende der SBK
(Siemens-Betriebskrankenkasse), Dr. Hans Unterhuber, eine Bestätigung
für die Politik der SBK. "Wir haben uns bereits seit Jahren dafür
eingesetzt, dass Beschäftigte wie auch Privatpersonen bei einem
beruflichen oder privaten Aufenthalt in einem anderen Staat des
Europäischen Wirtschaftsraumes Gesundheitsleistungen in Anspruch
nehmen können, die dann nach den Regeln des Heimatlandes von der
Krankenkasse erstattet werden."
Dazu habe die SBK bereits ihre Satzung "europatauglich" angepasst.
Danach sollen sich die Versicherten im Rahmen der Kostenerstattung
bei allen Leistungsanbietern in der Europäischen Union medizinisch
versorgen lassen können.
Der Anspruch auf Erstattung besteht in der Höhe der Vergütung, die
in Deutschland im Rahmen der Sachleistung bezahlt würde, jedoch nur
in Höhe der tatsächlichen Kosten. Außerdem gibt es einen Abschlag von
fünf Prozent - mindestens 3 und höchstens 28 EUR mit dem die höheren
Verwaltungskosten und die fehlenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen
abgegolten werden.
Auf diesen Vorstoß haben die deutschen Behörden aber lediglich mit
einer teilweisen Liberalisierung reagiert: So können nur die
Versicherten auch EU-Leistungen abrechnen, die in Deutschland
freiwillig versichert sind und auch im Inland das Recht auf
Kostenerstattung haben. Pflichtversicherte sind so gut wie
ausgeschlossen.
Dagegen klagt die SBK derzeit vor deutschen Sozialgerichten: Sie
will die Kostenerstattung auch für Pflichtversicherte erreichen. "Der
Gesetzgeber sowie die Behörden in Deutschland werden durch das Urteil
des Europäischen Gerichtshofs jetzt gezwungen, die inländischen
Vorschriften 'europatauglich' zu machen, so wie es die SBK bereits
seit Jahren gefordert hat," betonte Unterhuber. "Da sich immer mehr
Menschen beruflich und privat, auch für längere Zeiträume, in anderen
Ländern Europas aufhalten, ist es zwingend hier zu einer angemessenen
Regelung kommt."
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Pressekontakt:

SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse
Manfred Böhm
Putzbrunner Straße 93
81739 München
Tel.: 089/62700-443
Mail: 089/62700-444
manfred.boehm@sbk.org
www.sbk.org

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Tel.: 089/5526 88-21
Fax: 089/55 26 88 -30
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Original-Content von: SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse, übermittelt durch news aktuell

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