Alle Storys
Folgen
Keine Story von Stuttgarter Nachrichten mehr verpassen.

Stuttgarter Nachrichten

Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Männerfreundschaft Macron und Trump

Stuttgart (ots)

Die transatlantischen Beziehungen werden schwierig bleiben - zu unberechenbar und tagesformabhängig sind die politischen Reden und das Handeln von US-Präsident Donald Trump. Beim G-7-Gipfel in Frankreich jedoch ist es Gastgeber Emmanuel Macron gelungen, einen Draht zu seinem amerikanischen Amtskollegen zu finden, den Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der ihr eigenen Nüchternheit so nicht hat. Getragen von dieser höchst ungleichen Männerfreundschaft hat das Treffen in Biarritz einige Ergebnisse produziert, mit denen so nicht unbedingt zu rechnen war: Ein neues Fenster für eine diplomatische Lösung mit dem Iran wurde aufgestoßen.

Pressekontakt:

Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de

Original-Content von: Stuttgarter Nachrichten, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Stuttgarter Nachrichten
Weitere Storys: Stuttgarter Nachrichten
  • 25.08.2019 – 18:58

    Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu G-7-Gipfel

    Stuttgart (ots) - Die internationale Nachkriegsordnung ist mit dem G-7-Gipfel von Biarritz weiter erodiert. Das, was einmal "der Westen" genannt wurde, existiert nur noch in Bruchstücken. . . . Der diesjährige Gastgeber Emmanuel Macron hat die Realität anerkannt. Angesichts offenkundigen Streits in der Handelspolitik, beim Klimaschutz oder in Sicherheitsfragen wird gar nicht versucht, um jeden Preis ein abgestimmtes ...

  • 22.08.2019 – 19:38

    Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil zum Chemnitzer Messerangriff

    Stuttgart (ots) - In Deutschland gibt es pro Jahr um die 3000 Tötungsdelikte. Nur eine Handvoll von ihnen finden ein so intensives öffentliches Interesse, wie die Messerstiche von Chemnitz, deren gerichtliche Aufarbeitung am Donnerstag vorerst endete. Daher ist es verständlich, dass die Frage diskutiert wird, ob die verhängte Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren ...