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Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

INSM: Das Bundesverfassungsgericht muss beim Soli schnellstmöglich für Klarheit sorgen

Berlin (ots)

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) begrüßt die Verfassungsbeschwerde der FDP-Bundestagsabgeordneten gegen die fortlaufende Erhebung des Solis und unterstützt das Ansinnen ausdrücklich. Dazu der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr: "Bürger, Politik und Wirtschaft haben ein Recht auf Klarheit über der Verfassungsmäßigkeit des Solis. Umso schneller es hier eine grundsätzliche Bewertung des Bundesverfassungsgerichts gibt, desto besser. Dann wissen Bürger und Wirtschaft, mit welchen Belastungen Sie in diesem und in den folgenden Jahren zu rechnen haben, und der Staat weiß, mit welchen Einnahmen er guten Gewissens rechnen darf. Die Corona-Krise hat in Deutschland viel verändert, aber nicht unsere Verfassung."

Die INSM hat ihrerseits Anfang des Jahres Einspruch gegen die Zahlung des Solis eingelegt und befindet sich auf dem Klageweg derzeit beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Die INSM hält es für verfassungswidrig, dass sie seit Jahresanfang ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin den Solidaritätszuschlag vom Lohn abziehen und diesen an das Finanzamt abführen muss. Die INSM geht davon aus, dass das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Kürze das Bundesverfassungsgericht um Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen bitten wird. Pellengahr: "Das Bundesverfassungsgericht wird sich früher oder später mit dem Soli befassen müssen. Die Verfassungsbeschwerde der FDP bietet dem Gericht jetzt eine Chance, schnell für Klarheit zu sorgen. Ich hoffe, dass diese Chance genutzt wird."

Die INSM vertritt die Auffassung, dass der Solidaritätszuschlag seit dem 31. Dezember 2019 nicht mehr erhoben werden darf, da die rechtlichen Voraussetzungen weggefallen sind. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II zum Ende des vergangenen Jahres ist offensichtlich, dass beim Bund keine besonderen vereinigungsbedingten Belastungen mehr vorliegen. Diese Belastungen waren aber der Grund für die jahrzehntelange Erhebung des Solis. Seit dem Jahreswechsel herrscht wieder die "finanzverfassungsrechtliche Normallage" (vgl. Kube 2018 ).

Bei ihrer Einschätzung stützt sich die INSM unter anderem auf die Bewertung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier: "Die Voraussetzung für die Erhebung des Solidaritätszuschlags ist entfallen. Seit dem Jahreswechsel und dem damit einhergehenden Ende des Solidarpakts II, ist das Solidaritätszuschlagsgesetz verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen." (Seinen vollständigen Blogbeitrag dazu finden Sie hier.)

Mehr zur Soli-Klage der INSM finden Sie unter www.insm.de.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein überparteiliches Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wirbt für die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und gibt Anstöße für eine moderne marktwirtschaftliche Politik. Die INSM wird von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektro-Industrie finanziert.

Pressekontakt:

Pressesprecher INSM: Florian von Hennet, Tel. 030 27877-174;
hennet@insm.de

Original-Content von: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), übermittelt durch news aktuell

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