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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Ratten mindern Miete/Gericht hielt in einem extremen Fall eine Reduzierung um 80 Prozent für angemessen

Ratten mindern Miete/Gericht hielt in einem extremen Fall eine Reduzierung um 80 Prozent für angemessen
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Berlin (ots)

Zeitweise muss es in einer Mietwohnung wirklich wie in einem Gruselfilm ausgesehen haben. Die Ratten gingen aus und ein, nichts war vor ihnen sicher und überall fanden sich ihre Hinterlassenschaften. Da half nur noch eine massive Schädlingsbekämpfung durch Experten. Sie legten Köder in der Wohnung aus, brachten Spurenstaub auf dem Boden an und sperrten drei Räume (Küche, Wohn- und Arbeitszimmer) vorübergehend komplett. Ein normales Wohnen war unter solchen Umständen nicht mehr möglich. Die Mieterin minderte ihre monatlichen Zahlungen für diesen Zeitraum um 80 Prozent, was nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS später auch gerichtlich bestätigt wurde. Der Eigentümer hatte zuvor behauptet, die Mieterin sei selbst mitverantwortlich für die Rattenplage, weil sie die Terrassentüre ständig habe offen stehen lassen. Das sah die Justiz nicht so. Es müsse dem Nutzer einer Wohnung schon gestattet sein, die Türe zur Terrasse zu öffnen, das falle eindeutig unter den vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. (Amtsgericht Dülmen, Aktenzeichen 3 C 128/12)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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