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EU-Lieferkettengesetz: Trotz Lücken Meilenstein für besseren Schutz von Kinderrechten

EU-Lieferkettengesetz: Trotz Lücken Meilenstein für besseren Schutz von Kinderrechten
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EU-Lieferkettengesetz: Trotz Lücken Meilenstein für besseren Schutz von Kinderrechten

UNICEF Deutschland: Ambitionierte Umsetzung in deutscher Gesetzgebung wichtig

Köln, den 24. Mai 2024

Heute wurde in Brüssel der Weg für das neue EU-Lieferkettengesetz freigemacht und damit aus Sicht von UNICEF Deutschland ein wichtiger Meilenstein für den Schutz der Kinderrechte durch die Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten erreicht. Durch die Zustimmung im EU-Rat hat das Lieferkettengesetz (European Corporate Sustainability Due Diligence Directive, EUCSDDD) nach langem politischen Ringen die letzte Hürde genommen. Nach Inkrafttreten haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

„Aus Sicht von UNICEF Deutschland ist das EU- Lieferkettengesetz ein wichtiger Wegweiser – aber leider für Kinderrechte nicht der erhoffte Durchbruch. Daher kommt es jetzt ganz entscheidend auf die nächsten Schritte an“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Die deutsche Gesetzgebung zur Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes muss Kinder wirksam vor Verletzungen ihrer Rechte durch unternehmerisches Handeln schützen. Außerdem darf es an den Stellen, in denen das deutsche Lieferkettengesetz mit Blick auf den Schutz der Kinderrechte bereits stärker ist als das EU-Gesetz nicht zu einer Abschwächung kommen.“

Im EU-Lieferkettengesetz ist aus Sicht von UNICEF insbesondere die Aufnahme einzelner Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (KRK) als einzuhaltende Rechtsgüter im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht ein wichtiger Fortschritt gegenüber dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dabei geht es auch, aber bei weitem nicht nur um den Schutz vor Kinderarbeit. Das EU-Lieferkettengesetz nennt ausdrücklich die Kinderrechte auf Gesundheit, Bildung, angemessene Lebensbedingungen, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, sexuellem Missbrauch, Entführung und Kinderhandel.

Allerdings wäre es wichtig gewesen, die gesamte UN-Kinderrechtskonvention als verpflichtend aufzunehmen, denn die Kinderrechte sind universal und unteilbar – und auch Unternehmen haben die Verantwortung dafür, dass diese nicht beeinträchtigt werden.

Das EU-Lieferkettengesetz sieht außerdem vor, dass es nur für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und mit einem Umsatz über 450 Millionen Euro gilt und damit unter der Schwelle des deutschen Gesetzes liegt. Das ist aus Sicht von UNICEF problematisch, weil Kinderrechtsverletzungen, die sich auf viele Kinder auswirken, auch bei kleineren Unternehmen stattfinden können.

Auch die Definition der zu prüfenden Lieferkette, der sogenannten „Chain-of-Activities", bleibt hinter den Definitionen internationaler Standards zurück, die eine Verantwortung zur Prüfung der gesamten Wertschöpfungskette verlangen. Kinderrechtsverletzungen in der Elektroschrottindustrie, sexueller Missbrauch von Kindern im digitalen Raum oder langfristige gesundheitliche Schäden aufgrund von Marketingpraktiken drohen so übersehen zu werden.

Es wird entsprechend maßgeblich sein, dass die EU-Mitgliedstaaten und die deutsche Bundesregierung das EU-Lieferkettengesetz ambitioniert in nationale Gesetzgebung umsetzen. Neben der Unterstützung von Unternehmen zur Umsetzung der Richtlinie werden eine Reihe von weiteren begleitenden Maßnahmen nötig sein, um der Komplexität von Kinderrechtsverletzungen in Lieferketten weltweit gerecht zu werden und auch Rechtsverletzungen zu adressieren, die nicht nur ein einzelnes Unternehmen oder eine spezifische Industrie betreffen.

UNICEF Deutschland wird sich weiter mit seinen Partnern dafür einsetzen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten entlang der anerkannten Standards umsetzen können, dass die beteiligten Institutionen und Behörden mit der nötigen Expertise und Ressourcen ausgestattet werden und wirksame begleitende Maßnahmen für die Wirtschaft und andere Akteure entwickelt werden.

„Das EU-Lieferkettengesetz hat das Potential, das Leben vieler Kinder zu verbessern, wenn es richtig umgesetzt wird. Angesichts der globalen Herausforderungen ist das für Kinder weltweit von enormer Bedeutung“, sagte Schneider.

Pressekontakt: 
UNICEF Deutschland, Ninja Charbonneau, Sprecherin, 0221/93650-315 oder -298,  presse@unicef.de

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