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Verbändereport - Fachmagazin für die Führungskräfte der Verbände

Künstlersozialabgabe: Zahlreiche Verbände betroffen
Beitragspflicht unklar

Bonn / Berlin (ots)

Wie der Verbändereport bereits in seiner
Ausgabe 5/2007 - www.verbaendereport.de - ausführlich berichtete, hat
die Deutsche Rentenversicherung die Prüfung der 
Künstlersozialabgabenpflicht übernommen. Die Folge: in den letzten 
Wochen erhielten nicht nur tausende von Unternehmen sondern auch 
viele Verbands-Geschäftsstellen Post von der Deutschen 
Rentenversicherung. Der Brief enthielt die Aufforderung, Auskunft 
über die Auftragsvergabe an freie Künstler und Publizisten zur 
Feststellung der Beitragshöhe an die Künstlersozialkasse zu geben.
Die Künstlersozialkasse (KSK) führt auf ihrer Website 
www.kuenstlersozialkasse.de zur Abgabenpflicht von Vereinen aus: "Für
die Künstlersozialabgabe spielt es keine Rolle, ob ein (anerkannter) 
gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Entscheidend sind allein Art und 
Umfang, in dem Aufträge an externe selbstständige Künstler und 
Publizisten erteilt werden. Abgabepflichtig sind Vereine, die nicht 
nur gelegentlich solche Aufträge erteilen, wenn im Zusammenhang damit
Einnahmen erzielt werden sollen. Dabei genügt aber schon ein 
Unkostenbeitrag. In der Regel werden Aufträge an selbstständige 
Künstler im Rahmen von Vereinsveranstaltungen erteilt. Bei nicht mehr
als drei solchen Veranstaltungen jährlich wird keine 
Künstlersozialabgabe erhoben. Damit sind in der Praxis die meisten 
"nicht kommerziellen" Veranstalter und Vereine abgabefrei. Das gilt 
vor allem für Hobby- und Laienmusikvereinigungen, Liebhaberorchester,
Amateurtheater und z.T. auch für Karnevalsvereine."
Inwiefern Verbände tatsächlich betroffen sind, kann nur im 
Einzelfall eindeutig geklärt werden. Nach Ansicht des Experten für 
Fragen der Künstlersozialabgabe, dem Kieler Rechtsanwalt Andri 
Jürgensen, kann bereits die eigene Öffentlichkeitsarbeit die 
Abgabepflicht auslösen. Abgabepflichtig sind nach § 24 KSVG 
(Künstlersozialversicherungsgesetz) alle Unternehmen und 
Institutionen, die typischerweise die Werke und Leistungen freier 
Künstler oder Publizisten verwerten oder die an sie sonst regelmäßig 
Aufträge vergeben. Dazu gehören beispielsweise Bühnen, Verlage, 
Filmproduktionsfirmen, Radiosender und Museen, aber auch 
Werbeagenturen. Die größte Gruppe aber werden in absehbarer Zeit die 
so genannten Eigenwerber darstellen. Dies sind alle Unternehmen und 
Einrichtungen, die für ihre eigenen Produkte oder ihre Zwecke Werbung
betreiben.
Welche Abgaben hier fällig werden können, zeigt das folgende 
Rechenbeispiel: Ein Verband hat diverse Werbemaßnahmen in Auftrag 
gegeben und die Herstellung der Verbandszeitschrift komplett an ein 
Redaktionsbüro ausgelagert. Der Werbe-GbR werden 20.000 Euro gezahlt,
für die Herstellung der Zeitschrift durch das Redaktionsbüro werden 
insgesamt 50.000 Euro aufgewendet. Die Gesamtsumme im Jahr 2007 
beläuft sich dann auf 70.000 Euro. Bei einem Abgabesatz von 5,1 
Prozent errechnet sich somit eine Abgabeschuld von 70.000 Euro x 5,1 
Prozent = 3.570 Euro, die an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten
sind. Nicht eindeutig festgelegt ist jedoch die Definition einer 
"künstlerischen Leistung". Sind beispielsweise für den reinen Satz 
einer Verbands-Broschüre oder einer Mitgliederzeitschrift bereits 
Beiträge an die KSK fällig?
Vorsorge lohnt sich, denn das Erwachen kann böse sein: Finden 
Künstlersozialkasse oder Rentenversicherung einen abgabepflichtigen 
Verwerter, der sich noch nicht gemeldet hat, erhebt sie die 
Künstlersozialabgabe rückwirkend für die letzten fünf Jahre. Die 
Rückforderungen können dabei durchaus fünfstellige Euro-Beträge 
erreichen. Es hilft deshalb nur, sich rechtzeitig zu informieren.
Hinweis: Im Rahmen des 2. Forums für Vereins- und Verbandsrecht 
(www.forum-verbandsrecht.de) wird das heikle Thema ausführlich im 
Expertenkreis erörtert!

Pressekontakt:

Wolfgang Lietzau
Verbändereport - Fachinformationsdienst für die Führungskräfte der
Verbände
Burgstraße 79, 53177 Bonn
T. +49 (0) 228 93 54 93-30
F. +49 (0) 228 93 54 93-35
eMail: lietzau@verbaendereport.de
http://www.verbaendereport.de

Original-Content von: Verbändereport - Fachmagazin für die Führungskräfte der Verbände, übermittelt durch news aktuell

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