ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: Krankenhausreform: ver.di und Klinik-Betriebsräte fordern, Vorgabe zu Pflegepersonaluntergrenzen beizubehalten
Krankenhausreform: ver.di und Klinik-Betriebsräte fordern, Vorgabe zu Pflegepersonaluntergrenzen beizubehalten
Mit Blick auf die morgige Bundesratssitzung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gemeinsam mit betrieblichen Interessenvertretungen aus Krankenhäusern, dass die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen Qualitätskriterium bei der Zuweisung von Leistungsgruppen bleibt. „Die Pflegepersonaluntergrenzen sind das absolute Minimum. Werden sie nicht eingehalten, sind die Patientensicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten akut gefährdet“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Es ist gut und richtig, dass die Regierungsfraktionen bei der Anpassung der Krankenhausreform in diesem Punkt nachgebessert haben. Es wäre mehr als fahrlässig, sollten die Länder dies jetzt in Frage stellen.“
Das fordern auch die betrieblichen Interessenvertretungen von mehr als 200.000 Klinikbeschäftigten. Wer versuche, die Untergrenzen beim Pflegepersonal zu schwächen, „nimmt billigend in Kauf, dass gefährliche Unterbesetzung wieder zum Normalzustand wird“, heißt es in einem Offenen Brief, den unter anderen die Konzernbetriebsräte von Helios und Asklepios, die Personalräte der Charité, der Medizinischen Hochschule Hannover, der Universitätsmedizin Göttingen, der Uniklinik Magdeburg, des Klinikums Stuttgart sowie der Betriebsrat der München Klinik unterzeichnet haben. Sie verweisen darauf, dass die Untergrenzen beim Pflegepersonal 2023 fast in jeder sechsten Schicht unterlaufen wurden. „Ständig betonen die Arbeitgeber, wie viel Pflegepersonal sie aufgebaut hätten“, kommentierte Bühler, „und nun müssen sie eingestehen, dass nicht einmal genug Pflegekräfte zur Einhaltung der Untergrenzen an Bord sind. Wie passt das zusammen?“
ver.di begrüßt die im Gesetzentwurf vorgenommenen Klarstellungen zum Pflegebudget. „Es kann nicht angehen, dass Kliniken pflegefremde Tätigkeiten aus rein wirtschaftlichen Gründen auf ohnehin überlastete Pflegekräfte verlagern“, sagte Bühler. „Es ist gut, dass der Gesetzgeber dem nun einen Riegel vorschiebt.“ Kritik äußerte sie hingegen an der Regelung zur sogenannten Vorhaltevergütung. „Die Abhängigkeit von Fallzahlen bleibt bestehen, Fehlanreize werden nicht beseitigt“, so die Gewerkschafterin. „Wir treten weiterhin dafür ein, dass die Personalkosten, die für eine gute und sichere Patientenversorgung aufgebracht werden müssen, vollständig zu refinanzieren sind.“
V.i.S.d.P.
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