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Medien-Info: Bundessozialgericht: ver.di kritisiert Urteil zur Einkommensanrechnung bei der Grundrente

Bundessozialgericht: ver.di kritisiert Urteil zur Einkommensanrechnung bei der Grundrente

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das heutige Urteil des Bundessozialgerichts zur Einkommensanrechnung bei der Grundrente. „Wer lange gearbeitet hat, verdient eine eigenständige Anerkennung der Lebensleistung – ohne Benachteiligung durch die Einkommenssituation des Ehepartners oder der Ehepartnerin“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Rebecca Liebig. „Die Politik ist gefordert, die Grundrente gerechter zu gestalten. Der Gesetzgeber muss die Grundrente so ausgestalten, dass sie tatsächlich die Lebensleistung von Beschäftigten anerkennt – unabhängig vom Familienstand oder der Einkommenslage des Partners oder der Partnerin.“

Das Bundessozialgericht hatte heute im Verfahren eines ver.di-Mitglieds entschieden, dass die bisherige Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente nicht verfassungswidrig ist. Damit bleibt eine Regelung bestehen, die aus Sicht von ver.di die Lebensarbeitsleistung vieler Beschäftigter – vor allem von Frauen - nicht ausreichend würdigt.

Bei der Grundrente wird das Einkommen des Ehegatten, anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, angerechnet. Dagegen wendete sich die verheiratete Klägerin, ein ver.di-Mitglied, die seit Mai 2022 eine Altersrente bezieht. Würde sie den Grundrentenzuschlag erhalten, wäre ihre monatliche Rente um rund 1,12 Entgeltpunkte (aktuell rund 45 Euro) höher. Sie begründete ihre Klage damit, dass die Einkommensanrechnung zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von verheirateten Berechtigten gegenüber Versicherten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei der Honorierung ihrer Lebensarbeitsleistung führe.

Seit Januar 2021 gibt es für Rentnerinnen und Rentner, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Grundrentenzuschlag. Davon profitieren rund 1,4 Millionen Versicherte, weit überwiegend Frauen. Der Zuschlag zur Rente beträgt monatlich durchschnittlich 100 Euro. Die Klägerin hat 43 Jahre mit Grundrentenbewertungszeiten zurückgelegt. Der sich daraus ergebende Grundrentenzuschlag wurde jedoch vom beklagten Rentenversicherungsträger nach Anrechnung des Einkommens ihres Ehemanns nicht geleistet.

V.i.S.d.P.

Richard Rother 
ver.di-Bundesvorstand
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10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
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