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Medien-Info: JAHRESPRESSEGESPRÄCH: Novelle des Postgesetz: ver.di fordert deutliche Nachbesserungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren

JAHRESPRESSEGESPRÄCH:

Novelle des Postgesetz: ver.di fordert deutliche Nachbesserungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert bei der geplanten Novelle des Postgesetzes im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen deutliche Nachbesserungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, das in den kommenden Monaten abgeschlossen werden soll. „Wir begrüßen, dass im Kabinettsbeschluss die Kennzeichnung von Paketsendungen, die schwerer als zehn Kilogramm sind, vorgesehen ist. Das ist ein erster Schritt zu mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Allerdings sollen Pakete, die schwerer sind als 20 Kilogramm, in der Ein-Personen-Zustellung verbleiben können, wenn der Arbeitgeber technische Hilfsmittel wie etwa eine einfache Sackkarre zur Verfügung stellt. „Damit würde die Chance vertan, den Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. Wir fordern den Gesetzgeber auf, dafür zu sorgen, dass Pakete mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht künftig ausnahmslos in der Zwei-Personen-Zustellung erlaubt sind.“

Die geplante Ausweitung der Lizenzpflicht auf die Paketbranche und Subunternehmen werde die derzeit vielfach zu beobachtende Praxis bei Subunternehmen, das Arbeits- und Sozialrecht zu ignorieren, nicht ändern, kritisierte Kocsis. Anders als noch im ersten Gesetzentwurf vorgesehen, könnten die Auftraggeber jetzt nicht mehr für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei Subunternehmen haftbar gemacht werden. „Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche wäre der einzige richtige Weg, die von der Bundesregierung erkannten und in der Gesetzesbegründung ausführlich dargelegten Missstände in der Branche anzugehen.“

In der Bundesregierung scheine gerade zur Gewichtsbegrenzung von Paketen und zum Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche wieder einmal die FDP auf der Bremse zu stehen, denn in den anderen Regierungsparteien gebe es Zuspruch und viele Befürworterinnen und Befürworter der ver.di-Forderungen, so Kocsis weiter.

Zuletzt hatten auch die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder auf ihrer Konferenz im Dezember in Berlin ein „Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal zum Transport (inklusive der Verladung der Pakete) und der Auslieferung für die Kurier-, Express- und Paket-Branche (KEP-Branche) analog § 6a GSA Fleisch und somit das Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten“ gefordert. Zudem verlangen sie „eine Gewichtsbegrenzung von 20 kg für Paketsendungen im Ein-Personen-Handling durch Paketbotinnen und Paketboten sowie eine Kennzeichnungspflicht von sogenannten schweren Paketen“. Am 12. Mai 2023 hatte bereits der Bundesrat in seiner Entschließung ein Verbot von Subunternehmen in der Branche gefordert.

Mit Blick auf die im Kabinettsbeschluss zur Novelle des Postgesetzes vorgesehene Verlängerung der Laufzeiten von Briefsendungen auf drei bzw. vier Tage betonte Kocsis: „Diese Pläne verschlechtern nicht nur das Dienstleistungsangebot für die Kundinnen und Kunden der Post deutlich, sondern sie führen künftig auch zu einer Gefährdung von tarifierten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG.“

Kocsis abschließend: „Die in der Novelle des Postgesetzes bislang vorgesehenen Änderungen reichen bei Weitem nicht aus, um die Missstände in der Branche zu beheben. Im weiteren parlamentarischen Verfahren sind daher deutliche Nachbesserungen des Gesetzes notwendig.“

V.i.S.d.P.

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
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