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Statistisches Bundesamt

Arbeitskosten 2004 in den neuen Bundesländern um 28% unter Westniveau

Wiesbaden (ots)

Im Jahr 2004 betrugen in Deutschland nach
Mitteilung des Statistischen Bundesamtes die Arbeitskosten je
geleistete Stunde im Produzierenden Gewerbe und im
Dienstleistungsbereich 28,18 Euro. In den neuen Bundesländern lagen
sie mit 21,08 Euro um 28,2% unter dem Niveau des früheren
Bundesgebiets (29,36 Euro).
Der Abstand zum Westniveau resultierte auch aus längeren
Arbeitszeiten. Im Jahr 2004 arbeiteten Vollzeitbeschäftigte in den
neuen Bundesländern mit 1 720 geleisteten Arbeitsstunden 55 Stunden
oder 3,3% mehr als im früheren Bundesgebiet einschließlich Berlin
(1 665 Stunden). Das lag vor allem an der längeren vertraglich
vereinbarten Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten: In den
neuen Ländern war sie im Jahr 2004 mit durchschnittlich 39 Stunden
und 29 Minuten um eine Stunde und 16 Minuten länger als im früheren
Bundesgebiet einschließlich Berlin (38 Stunden und 13 Minuten).
Entsprechend war der Abstand der Arbeitskosten je
Vollzeitbeschäftigten zwischen Ost und West mit 25,8% etwas geringer
als bei den Arbeitskosten je geleistete Stunde.
Nach Wirtschaftzweigen betrachtet variierte der Abstand zum
Westniveau deutlich. In den von öffentlichen Arbeitgebern dominierten
Wirtschaftszweigen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“ sowie „Gesundheits-,
Veterinär- und Sozialwesen“ war der Abstand der Arbeitskosten je
geleistete Stunde mit Werten zwischen 14% und 15% am geringsten, im
privatwirtschaftlich geprägten Verarbeitenden Gewerbe mit 40,5% am
größten. Hier spielten neben deutlich geringeren Kosten – die
Arbeitskosten je Vollzeitbeschäftigten lagen um 36,0% unter
Westniveau – erheblich längere Arbeitszeiten eine merkliche Rolle: Im
Verarbeitenden Gewerbe der neuen Bundesländer lagen im Jahr 2004 die
geleisteten Arbeitsstunden mit 7,5% am weitesten über dem Westniveau.
Die Arbeitskosten umfassen die Gesamtheit aller den Arbeitgebern
im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften entstehenden
Aufwendungen. Dazu gehören die Bruttolöhne und -gehälter der
Arbeitnehmer, die von den Arbeitgebern getragenen Sozialbeiträge,
Kosten der beruflichen Aus- und Fortbildung und sonstige Kosten, wie
Anwerbungskosten und Berufskleidung. Unter den Begriff „geleistete
Arbeitsstunden“ fallen nur die tatsächlich geleisteten Stunden, das
heißt dass zum Beispiel Krankheits-, Feier- und Urlaubstage nicht
darin enthalten sind, während geleistete Überstunden – sowohl
bezahlte als auch unbezahlte – einfließen. Um Teilzeitbeschäftigte
vergleichbar einzubeziehen, wurden sie entsprechend ihrer Arbeitszeit
in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnet.
Dies sind erste Ergebnisse der alle vier Jahre nach europaweit
einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung. In
Deutschland wurden für diese Strukturerhebung bei rund 26 000
Unternehmen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich
alle Kosten, die im Lauf des Jahres 2004 für den Faktor Arbeit
angefallen sind, erfragt. Weitere Ergebnisse wird das Statistische
Bundesamt Ende August im Rahmen einer Pressekonferenz
veröffentlichen.
Weitere Auskünfte gibt:
Roland Günther,
Telefon: (0611) 75-3858,
E-Mail:  arbeitskosten@destatis.de
Arbeitskosten je geleistete Stunde im Jahr 2004
          Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1)
Früheres                     Abstand
                              Bundes-                   neue Länder
Wirtschafts-     Deutsch-     gebiet         Neue          vom
 abschnitt       land       einschließ-     Länder       früheren
                              lich                        Bundes-
                              Berlin                      gebiet
                               Euro                          %
Produzierendes
 Gewerbe und
 Dienstleis-
 tungs-
 bereich
 insgesamt        28,18        29,36         21,08         – 28,2
  Bergbau und
   Gewinnung
   von Steinen
   und Erden      31,74        32,39         27,37         – 15,5
  Verarbeitendes
   Gewerbe        31,15        32,61         19,41         – 40,5
  Energie- und
   Wasser-
   versorgung     41,40        44,01         30,06         – 31,7
  Baugewerbe      22,89        24,27         18,19         – 25,1
  Handel;
   Instandhaltung
   und Reparatur
   von Kraftfahr-
   zeugen und
   Gebrauchs-
   gütern         23,88        24,71         18,03         – 27,1
  Gastgewerbe     15,34        15,93         12,64         – 20,7
  Verkehr und
  Nachrichten-
  übermittlung    25,73        26,49         21,41         – 19,2
  Kredit- und
   Versicherungs-
   gewerbe        39,29        40,06         30,45         – 24,0
  Unternehmens-
   nahe Dienst-
   leistungen 2)  25,97        27,41         16,69         – 39,1
  Öffentliche
   Verwaltung,
   Verteidigung,
   Sozialver-
   sicherung      28,65        29,50         25,00         – 15,2
  Erziehung
   und
   Unter-
   richt 3)       34,12        35,01         30,03         – 14,2
  Gesundheits-,
   Veterinär-
   und
   Sozial-
   wesen          24,98        25,55         21,87         – 14,4
  Erbringung
   von
   sonstigen
   öffentlichen
   und
   persönlichen
   Dienst-
   leistungen     26,42        28,22         18,24         – 35,4
1) Arbeitnehmer in Unternehmen mit 10 und mehr Arbeitnehmern. Ohne
private Haushalte und exterritoriale Organisationen und
Körperschaften. 2) Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung
beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen,
anderweitig nicht genannt. 3) Nur Arbeitnehmer des öffentlichen
Dienstes.
Arbeitskosten je Vollzeiteinheit im Jahr 2004 *)
          Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1)
Früheres                     Abstand
                              Bundes-                   neue Länder
Wirtschafts-     Deutsch-     gebiet         Neue          vom
 abschnitt       land       einschließ-     Länder       früheren
                              lich                        Bundes-
                              Berlin                      gebiet
                               Euro                          %
Produzierendes
 Gewerbe und
 Dienstleis-
 tungs-
 bereiche
 insgesamt        47 129       48 883       36 254        – 25,8
  Bergbau und
  Gewinnung
   von Steinen
   und Erden      54 021       55 636       43 901        – 21,1
  Verarbeitendes
   Gewerbe        50 636       52 598       33 650        – 36,0
  Energie- und
   Wasser-
   versorgung     68 455       72 305       51 120        – 29,3
  Baugewerbe      39 167       41 430       31 372        – 24,3
  Handel;
   Instandhaltung
   und Reparatur
   von Kraftfahr-
   zeugen und
   Gebrauchs-
   gütern         40 646       41 901       31 504        – 24,8
  Gastgewerbe     27 135       28 180       22 381        – 20,6
  Verkehr und
   Nachrichten-
   übermittlung   44 016       45 170       37 314        – 17,4
  Kredit- und
   Versicherungs-
   gewerbe        65 871       67 091       51 678        – 23,0
  Unternehmens-
   nahe Dienst-
   leistungen 2)  44 929       47 352       29 145        – 38,5
  Öffentliche
   Verwaltung,
   Verteidigung,
   Sozialver-
   sicherung      46 862       48 027       41 730        – 13,1
  Erziehung
   und
   Unter-
   richt 3)       56 378       57 785       49 881        – 13,7
  Gesundheits-,
   Veterinär-
   und
   Sozial-
   wesen          42 204       43 035       37 587        – 12,7
  Erbringung
   von
   sonstigen
   öffentlichen
   und
   persönlichen
   Dienst-
   leistungen     45 262       48 126       31 936        – 33,6
*) Vollzeiteinheiten sind Vollzeitbeschäftigte sowie entsprechend
ihrer geleisteten Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnete
Teilzeitbeschäftigte; ohne Auszubildende. 1) Arbeitnehmer in
Unternehmen mit 10 und mehr Arbeitnehmern. Ohne private Haushalte und
exterritoriale Organisationen und Körperschaften. 2) Grundstücks- und
Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von
wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt. 3) Nur
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.
Geleistete Stunden je Vollzeiteinheit im Jahr 2004 *)
        Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich 1)
Früheres                     Abstand
                              Bundes-                   neue Länder
Wirtschafts-     Deutsch-     gebiet         Neue          vom
 abschnitt       land       einschließ-     Länder       früheren
                              lich                        Bundes-
                              Berlin                      gebiet
                             Stunden                         %
Produzierendes
 Gewerbe und
 Dienstleis-
 tungs-
 bereiche
 insgesamt         1 673        1 665        1 720         + 3,3
  Bergbau und
  Gewinnung
   von Steinen
   und Erden       1 702        1 718        1 604         – 6,6
  Verarbeitendes
   Gewerbe         1 626        1 613        1 734         + 7,5
  Energie- und
   Wasser-
   versorgung      1 653        1 643        1 700         + 3,5
  Baugewerbe       1 711        1 707        1 725         + 1,1
  Handel;
   Instandhaltung
   und Reparatur
   von Kraftfahr-
   zeugen und
   Gebrauchs-
   gütern          1 702        1 696        1 748         + 3,1
  Gastgewerbe      1 769        1 769        1 771         + 0,1
  Verkehr und
   Nachrichten-
   übermittlung    1 711        1 705        1 743         + 2,2
  Kredit- und
   Versicherungs-
   gewerbe         1 677        1 675        1 697         + 1,3
  Unternehmens-
   nahe Dienst-
   leistungen 2)   1 730        1 727        1 746         + 1,1
  Öffentliche
   Verwaltung,
   Verteidigung,
   Sozialver-
   sicherung       1 636        1 628        1 669         + 2,5
  Erziehung
   und
   Unter-
   richt 3)        1 652        1 651        1 661         + 0,6
  Gesundheits-,
   Veterinär-
   und
   Sozial-
   wesen           1 690        1 685        1 719         + 2,0
  Erbringung
   von
   sonstigen
   öffentlichen
   und
   persönlichen
   Dienst-
   leistungen      1 713        1 705        1 751         + 2,7
*) Vollzeiteinheiten sind Vollzeitbeschäftigte sowie entsprechend
ihrer geleisteten Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnete
Teilzeitbeschäftigte; ohne Auszubildende. 1) Arbeitnehmer in
Unternehmen mit 10 und mehr Arbeitnehmern. Ohne private Haushalte und
exterritoriale Organisationen und Körperschaften. 2) Grundstücks- und
Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von
wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt. 3) Nur
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.
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