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Verkürzte Fristen zur vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestages

Wiesbaden (ots)

Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, sind –
nachdem der Bundespräsident am 21. Juli 2005 den 15. Deutschen
Bundestag aufgelöst und als Wahltag für die Wahl des 16. Deutschen
Bundestages den Sonntag, 18. September 2005, bestimmt hat – im
Bundeswahlgesetz (BWG) festgelegte Fristen und Termine des
Wahlverfahrens durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des
Innern vom 21. Juli 2005 (BGBl. I S. 2179) abgekürzt worden. Danach
gelten für die Wahl des 16. Deutschen Bundestages folgende Termine:
47. Tag (2. Aug. 2005) Letzter Tag für die Anzeige der Beteiligung
an der Wahl beim Bundeswahlleiter durch Parteien, die im Deutschen
Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf
Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf
Abgeordneten vertreten waren (§ 18 Abs. 2 Satz 1 BWG).
37. Tag
(12. Aug. 2005)
Letzter Tag für die für alle Wahlorgane verbindliche Feststellung
durch den Bundeswahlausschuss und Verkündung durch den
Bundeswahlleiter
- welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit
deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen
mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren
– welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt
haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind (§ 18 Abs. 4 BWG).
34. Tag (15. Aug. 2005) Letzter Tag - bis 18 Uhr - für die
Einreichung der Kreiswahlvorschläge bei dem Kreiswahlleiter und der
Landeslisten bei dem Landeswahlleiter (§ 19 BWG).
30. Tag
(19. Aug. 2005)
Entscheidung
– der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge
(§ 26 Abs. 1 Satz 1 BWG)
– der Landeswahlausschüsse über die Zulassung der Landeslisten (§
28 Abs. 1 Satz 1 BWG).
24. Tag
(25. Aug. 2005)
Letzter Tag für die Entscheidung
– des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung
oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlages
(§ 26 Abs. 2 Satz 5 BWG)
– des Bundeswahlausschusses über Beschwerden gegen die
Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste (§28 Abs. 2 Satz 5
BWG).
20. Tag
(29. Aug. 2005)
1. Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung
– der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlleiter
(§ 26 Abs. 3 BWG)
– der zugelassenen Landeslisten durch die Landeswahlleiter (§ 28
Abs. 3 BWG).
2. Letzter Tag - bis 18.00 Uhr - für die Abgabe der schriftlichen
Erklärung über den Ausschluss von der Listenverbindung gegenüber dem
Bundeswahlleiter (§ 29 Abs. 1 BWG).
16. Tag
(2. Sept. 2005)
Letzter Tag für die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über
die Erklärungen über den Ausschluss von der Listenverbindung (§ 29
Abs. 2 Satz 1 BWG).
15. Tag (3. Sept. 2005) Letzter Tag für die Bekanntmachung des
Bundeswahlleiters über die Landeslisten, die von einer
Listenverbindung ausgeschlossen sind (§ 29 Abs. 3 BWG).
Weitere Auskünfte gibt:	
Heinz-Christoph Herbertz,
Telefon: (0611) 75-2345,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
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Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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