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Daten-Governance-Gesetz: Statistisches Bundesamt übernimmt zentrale Aufgaben

WIESBADEN (ots)

Statistisches Bundesamt unterstützt öffentliche Stellen bei der Bereitstellung von Daten für Forschung, Innovation und datenbasierte Geschäftsmodelle

Mit dem Inkrafttreten des Daten-Governance-Gesetzes (DGG) am 19. Mai 2026 setzt Deutschland die europäischen Vorgaben des Data Governance Act (DGA) in nationales Recht um. Das Gesetz soll den Zugang zu geschützten Daten der öffentlichen Verwaltung erleichtern und damit Forschung, Innovation und neue datenbasierte Geschäftsmodelle fördern. Zentrale Aufgaben bei diesem Vorhaben übernehmen künftig das Statistische Bundesamt (Destatis) und die Bundesnetzagentur (BNetzA). Das Statistische Bundesamt wird mit seiner Expertise die öffentlichen Stellen entsprechend den für das DGG bereitgestellten Ressourcen unter anderem bei der Pseudonymisierung von Daten unterstützen.

Was sind DGG und DGA?

Der DGA ist eine europäische Verordnung, die einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung und Weitergabe von besonders schützenswerten Daten in der Europäischen Union schafft und so die Entwicklung eines digitalen europäischen Binnenmarktes für Daten vorantreiben soll. Das DGG konkretisiert diese Vorgaben und regelt Zuständigkeiten und Verfahren für die Umsetzung des DGA in Deutschland. Mit dem DGG wird das Statistische Bundesamt als zentrale nationale Stelle für ausgewählte Aufgaben des DGA benannt.

Welche Aufgaben übernimmt das Statistische Bundesamt?

Die öffentliche Verwaltung hält eine Vielzahl von Daten vor, die besonders schützenswert sind - etwa personen- oder unternehmensbezogene Daten. Damit diese für Forschung und Wirtschaft nutzbar sein können, müssen diese Daten entpersonalisert (pseudonymisiert) beziehungsweise anonymisiert und in geeigneter Form bereitgestellt werden. Mit seiner Expertise wird das Statistische Bundesamt die öffentlichen Stellen in Deutschland in diesem Prozess beraten und unterstützen.

Zu den einzelnen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes als zentraler Akteur im Rahmen des Daten-Governance-Gesetzes gehören:

  • Technische Unterstützung datenhaltender Stellen bei der Anonymisierung und Pseudonymisierung geschützter Daten aus öffentlicher Hand
  • Aufbau vertrauenswürdiger Strukturen für die Datenweitergabe und -nutzung
  • Unterstützung bei der Bearbeitung von Datenanfragen aus öffentlichen Einrichtungen, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik
  • Aufbau eines Metadatenkatalogs mit verfügbaren Daten öffentlicher Stellen als zentrale Informationsstelle, bis Bund und Länder eine neue Stelle mit dieser Aufgabe beauftragen

Die Bundesnetzagentur übernimmt im Rahmen des DGG Aufsichtstätigkeiten über Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen. Datenvermittlungsdienste ermöglichen den Datenaustausch zwischen Dateninhabenden und Nutzenden, ohne die Daten selbst für eigene Zwecke zu verwerten. Datenaltruistische Organisationen sammeln freiwillig bereitgestellte Daten von Personen oder Unternehmen und stellen diese ohne Gewinnabsicht für Zwecke des Gemeinwohls bereit.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
I-Strategie
Telefon: +49 611 75 4571
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

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Telefon: +49 611-75 34 44

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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