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Statistisches Bundesamt

Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich

Wiesbaden (ots)

Die Armutsgefährdung der Menschen in Deutschland
ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich: Nach Angaben des 
Statistischen Bundesamtes (Destatis) war im Jahr 2008 fast jede 
vierte Person (24,0%) in Mecklenburg-Vorpommern und mehr als jede 
fünfte (22,2%) in Bremen armutsgefährdet. In den südlichen 
Bundesländern Baden-Württemberg (10,2%) und Bayern (10,8%) hatte 
dagegen nur ungefähr jeder zehnte Mensch ein erhöhtes Armutsrisiko. 
Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als 
armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens 
(Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen in 
Deutschland, auskommen müssen. Die Ergebnisse gehen aus Berechnungen 
des Mikrozensus für das Jahr 2008 hervor, die von den Statistischen 
Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts 
"Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" durchgeführt 
wurden.
Bundesweit waren nach diesen Berechnungen im Jahr 2008  14,4% der 
Bevölkerung armutsgefährdet. Dabei gibt es einen deutlichen 
Ost-West-Unterschied: Hatten in den neuen Ländern (einschließlich 
Berlin) 19,5% der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren im 
früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) nur 13,1% der Menschen 
armutsgefährdet. Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den 
neuen Ländern (10,2%) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren 
Bundesgebiet (12,5%). Daneben lag die Armutsgefährdungsquote der 
Frauen im Westen mit 13,7% höher als bei den Männern (12,4%), während
im Osten keine nennenswerten Unterschiede festzustellen waren 
(Frauen: 19,6; Männer 19,4%). Zwischen den Bundesländern zeigt sich 
nicht nur der deutliche Ost-West-Unterschied. Auch innerhalb 
Westdeutschlands sind zum Beispiel Menschen in Bremen (22,2%) 
deutlich häufiger armutsgefährdet als etwa in Hamburg (13,1%).
Bundesweit sind besonders erwerbslose Personen sowie 
Alleinerziehende und deren Kinder armutsgefährdet. Auch hier gibt es 
große regionale Unterschiede: Während 2008 in Baden-Württemberg 42,7%
der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, hatten in Bremen 68,7% der 
Erwerbslosen ein erhöhtes Armutsrisiko. Mitglieder von 
Alleinerziehenden-Haushalten waren in Baden-Württemberg (31,8%) und 
Hamburg (32,1%) am seltensten von Armut bedroht, in 
Mecklenburg-Vorpommern (62,7%) am häufigsten.
Grundlage der Berechnungen der oben genannten 
Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle auf 
Bundesebene. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten 
Bundesgebiet errechnet. Den so ermittelten Armutsgefährdungsquoten 
für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche 
Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.
Diese und weitere umfangreiche Daten zu Armuts- und 
Sozialindikatoren, detaillierte methodische Erläuterungen zu den 
Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im 
Internet-Angebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder 
unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung. Dieses 
Informationsangebot wird im Rahmen des Projekts 
"Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" regelmäßig 
aktualisiert und weiterentwickelt.
Methodische Hinweise:
Die im Rahmen dieser Pressemitteilung präsentierten 
Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder wurden auf der Grundlage 
der Ergebnisse des Mikrozensus 2008 berechnet. Der Mikrozensus ist 
die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund
seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer 
verlässliche Indikatoren zu berechnen.
Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen 
grundsätzlich mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in 
Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung
von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, 
die Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage 
herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf 
Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da
die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere 
Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen. Zu beachten 
ist, dass sich der Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu
Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als 
auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Nach den 
Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung 2008 ergab sich für das Jahr 2007 
bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 15%.
Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten nach dem 
Nationalkonzept können auch nach dem Regionalkonzept 
Armutsgefährdungsquoten berechnet werden. Grundlage der Berechnungen 
sind die jeweiligen regionalen Armutsgefährdungsschwellen. Diese 
werden anhand des mittleren Einkommens (Median) des jeweiligen 
Bundeslandes beziehungsweise der jeweiligen Region errechnet. Dadurch
wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern
beziehungsweise Regionen Rechnung getragen.
Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung 
unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Bettina Mertel,
Telefon: (0611) 75-8705,
E-Mail:  sbe@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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