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Rheinische Post: Minderheitenrechte

Düsseldorf (ots)

Von Gregor Mayntz
Die Regierung von heute kann morgen schon in der Opposition 
sitzen. Deshalb tut die Mehrheit stets gut daran, die 
Minderheitenrechte hoch zu halten - im eigenen vorbeugenden 
Interesse. Im Großen und Ganzen hat der Bundestag den 
Interessensausgleich fair hinbekommen. Doch die Erfahrungen mit der 
großen Koalition haben Nachbesserungsbedarf erkennen lassen.
Es geht darum, dass jede Landesregierung oder ein Drittel der 
Bundestagsabgeordneten ein Gesetz nach Karlsruhe tragen kann, wenn 
Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit bestehen. Damit haben die 
Verfassungsrichter die Chance, schon früh einzugreifen, bevor eine 
neue Vorschrift sich auf die Bürger insgesamt auswirkt und diese dann
mühsam den Weg durch die Instanzen antreten müssen.
Derzeit hat weder eine Unions- noch eine SPD-Landesregierung 
Interesse an dieser Normenkontrolle, da die eigene Partei in Berlin 
mitregiert. Die Opposition schafft mit ihren 26 Prozent die 
Drittel-Hürde nicht. Bleibt nur der Bundespräsident. Er darf aber nur
bei offenkundigen Verstößen einschreiten. Bei Zweifeln muss er 
passen. Besser für das Verfassungsklima wäre es, die Schwelle zur 
Kontroll-Chance auf ein Viertel der Abgeordneten zu senken.

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