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Rheinische Post

Rheinische Post: Die Pressefreiheit bleibt gefährdet - Von SVEN GÖSMANN

Düsseldorf (ots)

Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine 
Zensur findet nicht statt. So steht es in Artikel 5 des 
Grundgesetzes. Der damalige Bundesinnenminister Schily und die 
Sicherheitsbehörden müssen ihre Exemplare des Grundgesetzes 
(absichtlich) verlegt haben. Ansonsten hätte das 
Bundesverfassungsgericht gestern nicht die Razzia beim Magazin 
"Cicero" für unzulässig erklären müssen.
Das Gericht setzte ein Zeichen gegen den Schnüffeldrang eines 
Staates, der das Maß zu verlieren droht. Es ist traurige Regel, dass 
Journalisten ausgeforscht werden, weil sie mit ihrer Arbeit angeblich
Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet haben. Es ist jedoch Aufgabe 
der Medien, aufklärerisch zu wirken. Dass dieses verstärkt auf dem 
heiklen Feld der inneren und äußeren Sicherheit geschieht, ist kein 
Zufall. Nirgendwo tummeln sich mehr Staatsdiener, die schwer 
Nachvollziehbares tun oder eben auch nicht. Transparenz, auch im 
Blick auf die Effizienz bei der Verwendung von Steuergeldern, 
wünschen sie sich an letzter Stelle.
Nun müssen auch klare Richtlinien zum Quellenschutz her, die 
geplanten Verschärfungen bei der Telekommunikationsüberwachung und 
der Vorratsspeicherung von Kontaktdaten streng geprüft werden. Die 
Pressefreiheit bleibt ein gefährdetes Gut.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

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