Alle Storys
Folgen
Keine Story von Rheinische Post mehr verpassen.

Rheinische Post

Rheinische Post: Kommentar
Der Unterschied zwischen Recht und Moral = Von Kirsten Bialdiga

Düsseldorf (ots)

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu den Flüchtlingsbürgen ist ein Beispiel dafür, dass Recht und Moral nicht immer deckungsgleich sind. Da wollte ein deutscher Staatsangehöriger syrischer Herkunft im Juli 2014 Angehörige aus dem syrischen Kriegsgebiet ins sichere Deutschland holen. Er musste dazu eine Bürgschaft eingehen - und wer würde dies nicht tun für einen Verwandten, der vom Tod bedroht ist? Im zweiten Fall bürgte ein türkischer Staatsangehöriger für zwei Syrer, mit denen er nicht einmal verwandt war. Welch ein Musterbeispiel an Mitmenschlichkeit. Mit der OVG-Entscheidung ist nun klar: Die Bürgen müssen zahlen, nur die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sind erlassen. Das Urteil mag rechtlich unangreifbar sein, in moralischer Hinsicht ist es ein katastrophales Signal. Die Botschaft, die von ihm ausgeht, lautet: Wer Hilfsbereitschaft zeigt, ist am Ende auch noch der Dumme. In einem gesellschaftlichen Klima, das mit 2013 und 2014 ohnehin nicht mehr zu vergleichen ist, kann dieses Urteil sogar Schaden anrichten. Indem es jenen, die schon immer wussten, warum sie sich nicht für Flüchtlinge engagieren, weitere Argumente liefert.

www.rp-online.de

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Rheinische Post
Weitere Storys: Rheinische Post
  • 08.12.2017 – 04:00

    Rheinische Post: Großer Krankenstand in NRW-Verwaltung

    Düsseldorf (ots) - Behördenmitarbeiter sind in NRW deutlich häufiger krank als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Das geht aus dem neuen Krankenstandsbericht des NRW-Innenministeriums hervor, der in der kommenden Woche im Landtag vorgestellt wird und der Rheinischen Post (Freitagausgabe) vorliegt. Demnach ging der Krankenstand (Anteil der Krankentage an den regulären Arbeitstagen) in der Landesverwaltung (334.319 ...