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Rheinische Post: Terror-Test hilft Kommentar Von Gerhard Voogt

Düsseldorf (ots)

Das Verwaltungsgericht in Münster hat den so
genannten "Gesinnungstest" für Ausländer für rechtswidrig erklärt. 
Allerdings lediglich wegen eines Formfehlers. Ob der Fragebogen eine 
Diskriminierung darstellt, wurde nicht geprüft. Das Urteil ist also 
keinesfalls ein Erfolg für die Kritiker, die den Test für überzogen 
halten.
Die Gegner behaupten, dass die Befragung ihren Zweck nicht erfüllen 
könne. Welcher Terrorist kreuzt schon in einem Fragebogen der 
Ausländerbehörde an, er sei Bombenexperte und im Camp von Bin Laden 
ausgebildet worden? Wohl keiner. Trotzdem kann der Test hilfreich 
sein. Terrorbekämpfer führen an, es sei oft schwer, zwielichtige 
Islamisten auszuweisen. Wer auf dem Testbogen falsche Angaben macht, 
verstößt gegen das Ausländerrecht. Der Fragebogen kann dann als 
Beweismittel dienen.
Derzeit müssen Studenten und Wissenschaftler aus 26 überwiegend 
islamischen Ländern den Test ablegen. Der Generalverdacht gehört zu 
den Hauptkritikpunkten an dem Fragebogen. Bei der Nachbesserung 
sollte das Innenministerium nicht nur den Formfehler beheben: Die 
Gruppe der Personen, die befragt werden müssen, kann sicher deutlich 
schärfer eingegrenzt werden.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

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