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Rheinische Post: Kommentar: Ärger um Hartz IV

Düsseldorf (ots)

Die Union leidet derzeit deutlich stärker unter
ihren Flügelkämpfen als die konflikterprobte SPD. Mal sind es die 
Jobcenter, mal ist es die Rentenpolitik. Nun geht es um das, was 
Hartz-IV-Empfänger an Erspartem behalten dürfen. Im Gesetzesdeutsch 
heißt das Schonvermögen.
Rüttgers und sein Arbeitsminister Laumann gehen  übrigens gemeinsam 
mit der FDP  von der Überlegung aus, dass Langzeitarbeitslose, die 
vorgesorgt haben, anders behandelt werden müssen als solche, die 
alles verbraucht haben. Das klingt auf den ersten Blick angemessen 
und vernünftig , steht aber im Widerspruch zur Idee der 
Hartz-IV-Gesetze.
Die nämlich setzen auf Fördern und Fordern. Oder anders ausgedrückt: 
Wer für sich selbst sorgen kann, sollte das auch tun, bevor er die 
Hilfen der Allgemeinheit in Anspruch nimmt. Ein Recht auf einen 
umfassenden Vermögensschutz gibt es nicht. Im Gegenteil: Das eigene 
Vermögen ist auch dazu da, in Notzeiten angetastet zu werden. Das 
entspricht dem Grundsatz der Subsidiarität, der in der Union zu Recht
so hoch geschätzt wird.
Die Unionsfraktion ist hier konsequenter als der Sozialflügel. Um ein
schärferes Profil zu gewinnen, muss die Union diesen Konflikt 
austragen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

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