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Rheinische Post: Übles Beispiel - Von STEFANI GEILHAUSEN

Düsseldorf (ots)

Der Prozess um die Gasexplosion an der
Düsseldorfer Krahestraße hat gute Chancen, als übles Beispiel in die 
Rechtsgeschichte einzugehen. Das erste rechtskräftige Urteil schickte
einen einzelnen Mann wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes 
lebenslang hinter Gitter. Der Zweite aus dieser Tätergemeinschaft 
focht das Verfahren erfolgreich an - der BGH hob das Urteil wegen 
formaler Fehler auf. 120 Tage verhandelte das Landgericht erneut, um 
zu dem Schluss zu kommen, dass Heinz Nieder zwar die Explosion 
verursacht, nicht aber die Menschen ermordet hat, die dadurch 
starben.
Zwei Prozesse, zwei kassierte Urteile. Erst sachliche, dann 
rechtliche Fehler. Zwischendurch Schelte vom Verfassungsgericht, das 
den Angeklagten nach acht Jahren aus der Untersuchungshaft entließ - 
wegen unzumutbarer Verfahrensdauer. Unzumutbar ist das Verfahren vor 
allem für die Angehörigen der Toten, für die Überlebenden der 
Explosion. Sie haben seit zehn Jahren "lebenslang". Und ein Recht auf
Gerechtigkeit. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesgerichtshof 
nicht locker lässt. Richterliche Unabhängigkeit in allen Ehren - aber
so weit wie in Düsseldorf dürfen gesunder Menschenverstand und 
juristische Interpretation nicht auseinander gehen.

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