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Weser-Kurier: Über Hilfen für Asylbewerber schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 15. April 2013:

Bremen (ots)

Ja, es ist diskriminierend, wenn der Staat den Asylbewerbern nicht zutraut, mit Geld umzugehen, und stattdessen Gutscheine herausgibt. Es ist also gut und richtig, dass das Land Niedersachsen den Kommunen nun die Möglichkeit gibt, die staatliche Unterstützung in bar auszuzahlen. Dabei darf es nicht nur um die geringeren Verwaltungskosten gehen, vielmehr zählt der menschliche Umgang mit den Flüchtlingen. Gleichwohl macht es sich Innenminister Boris Pistorius zu leicht, wenn er die Entscheidung den Kommunen überlässt. Diese sehen sich nun mit einer unklaren Rechtslage konfrontiert. Denn der Bund sieht nach wie vor ein Stufenmodell vor, wonach in Naturalien, mit Gutscheinen und mit Bargeld gezahlt werden kann. Es macht ja auch durchaus Sinn, dass die Behörden die Miete für Asylbewerber direkt übernehmen, Gutscheine für Lebensmittel, Hausrat oder Kleidung herausgeben und nur einen Teil der Leistung in bar auszahlen, wenn zum Beispiel nicht sichergestellt ist, dass die Hilfen auch bei den Kindern ankommen. Es muss also auch weiterhin Ausnahmen von der Bargeldauszahlung geben. Während Diepholz auf Bargeld umstellen will, will Verden bei der bisherigen Gutscheinpraxis bleiben. Dennoch soll es auch künftig im Landkreis Diepholz in begründeten Fällen bei Gutscheinen bleiben. Und im Landkreis Verden sollen umgekehrt auch Bargeldzahlungen möglich sein. Das klingt gut, bedeutet aber im Gegensatz zu einer einheitlichen Regelung eine starke Abhängigkeit der Betroffenen vom Sachbearbeiter. Zudem werden Asylbewerber wohl kaum verstehen, warum sie in einem Landkreis Bargeld erhalten und in einem anderen nicht. Sie werden die unterschiedliche Praxis als ungerecht empfinden. Das Land Niedersachsen sollte die Bargeldzahlung also zur Regel machen. Stellt sich heraus, dass Asylbewerber im Einzelfall nicht mit dem Geld umgehen können, müssen die Behörden dies sanktionieren können, indem sie Gutscheine herausgeben. Die Kommunen brauchen also klare Handlungsanweisungen, damit sich die Betroffenen auf den Staat verlassen können.

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