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Börsen-Zeitung: Indizes als kostenlose Ware, Kommentar zum Streit um Lizenzgebühren von Christopher Kalbhenn

Frankfurt (ots)

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im
Streit zwischen der Commerzbank und der Deutschen Börse um die 
Entgelte für die Nutzung von Indizes ist so ausgefallen, wie aus 
Sicht des Marktbetreibers zu befürchten war. Wie schon in der 
mündlichen Verhandlung erkennbar war, folgte das Gericht der 
Argumentation der Commerzbank, die in einem ersten Prozess noch 
verloren hatte. Nach der Entscheidung, die nicht rechtskräftig ist 
und für die Revision ausdrücklich zugelassen wird, hat die 
Commerzbank das Recht, den Dax entgeltfrei bei der Emission von 
Optionsscheinen zu verwenden, sofern sie "in sachlicher und 
beschreibender Form darauf hinweist, dass die Bezugsgröße der 
Wertpapiere der Dax ist".
Die Argumentation der Deutschen Börse, nach der der Dax eine 
wettbewerbsrechtlich geschützte Leistung darstellt, deren 
zustimmungslose Nutzung wettbewerbswidrig sei, wurde verworfen. Für 
den Marktbetreiber bedeutet dies einen schweren Rückschlag. Sollte 
das Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt werden, droht ihm ein 
erheblicher Anteil der Indexlizenz-Einnahmen verloren zu gehen. 
Allerdings darf dies auch nicht überbewertet werden. Laut dem 
Unternehmen ist ein Einnahmenausfall im hohen einstelligen 
Millionenbereich denkbar. Zum Vergleich: Analysten prognostizieren 
der Deutschen Börse dieses Jahr ein Ebit (Ergebnis vor Zinsen und 
Steuern) von rund 1,2 Mrd. Euro.
Dennoch ist das Urteil brisant. Denn betroffen ist nicht nur die 
Deutsche Börse, sondern auch andere Index-Anbieter wie Stoxx und 
Standard&Poor's. Für einen reinen Index-Anbieter wie Stoxx wären die 
Ausfälle sehr schmerzhaft. Hinzu kommen grundsätzliche Fragen, wenn 
Indizes vor Gericht zur kostenlosen Ware deklariert werden. Welche 
Motivation soll noch bestehen, Indizes zu kreieren und mit dem 
gebotenen Aufwand zu pflegen, wenn für ihre Nutzung unter bestimmten 
Umständen keine Entgelte bezahlt werden müssen?
Unmittelbar besteht weiterhin das Problem, dass es keine klare 
Rechtsbasis für die Index-Entgelte gibt. Denn es ist zu vermuten, 
dass die Deutsche Börse die Möglichkeit der Revision nutzen wird. Mit
dem Bundesgerichtshof wird zwar die höchste Instanz erreicht. 
Angesichts des Prozessstaus, der sich dort aufgebaut hat, wird jedoch
befürchtet, dass noch zwei Jahre verstreichen, bis ein Urteil 
vorliegt.

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