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Börsen-Zeitung: Einladung an Hasardeure, Kommentar zur Mithaftung privater Investoren bei Staats-Schuldenkrisen von Detlef Fechtner

Frankfurt (ots)

Europas Finanzministern ist ohne Zweifel ein kleiner Coup gelungen. Sie haben sich, als noch keiner damit gerechnet hat, darüber verständigt, wie in Zukunft angeschlagene Euro-Länder aufgefangen und inwieweit private Gläubiger zur Kasse gebeten werden. Dass überhaupt so rasch eine Einigung gelang, ist für sich genommen schon ein Erfolg. Denn die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie allergisch Finanzmärkte auf Mutmaßungen reagieren - egal, ob über die Aufstockung von Rettungsfonds oder den Bedarf von Umschuldungen. Da ist jede Klarstellung hilfreich. Zudem ist erfreulich, dass sich Europas Regierungen bei der Aufgabe, die Währungsunion zu verteidigen, endlich wieder einmal einig zeigen. Zuletzt haben Minister und Premiers immer häufiger ihre Euro-Partner kritisiert und beschuldigt. Nun beweist die EU, dass sie sich trotzdem verständigen kann. So weit, so gut.

Weniger überzeugend ist der Inhalt der Einigung. Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM, der von Mitte 2013 an gelten soll, nimmt zwar die Gläubiger in die Pflicht. Aber entgegen der von Deutschland geforderten generellen Mithaftung privater Investoren bei Staats-Schuldenkrisen sieht der ESM eine Entscheidung "von Fall zu Fall" vor. Das Kalkül ist offensichtlich: Europas Staaten sollen die Kapitalgeber ja nicht dadurch abschrecken, dass sie ihnen ein größeres Risiko der Mitbeteiligung im Ernstfall aufbürden als andere Schuldner weltweit. Deshalb der reflexartige Verweis darauf, man folge nur weltweit üblichen Standards und den Usancen des IWF - obwohl die EU bekanntlich ganz anders funktioniert als der IWF.

Genau hier lässt das Konzept Fragen unbeantwortet. Werden die Euro-Regierungen im Krisenfall den politischen Mut haben, einen ihrer Partner für insolvent zu erklären? Denn nur dann werden die Gläubiger hart rangenommen. Werden die Regierungen Gläubigern des einen Landes einen Zinsschnitt zumuten und jenen des anderen Landes nicht? Ist nicht gerade die fallweise Bewertung eine Einladung an Hasardeure, gegen die politische Entschlossenheit der Staatengemeinschaft zu spekulieren?

Viele Fragezeichen. Wahrscheinlich gibt es die Antworten darauf erst nach 2013. Erst dann wird sich zeigen, ob sich die - aus deutscher Sicht - abgeschwächte Drohung an die Gläubiger letztlich als leere Drohung entpuppt.

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