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Börsen-Zeitung: EuGH, zum Zweiten, Kommentar von Peter Olsen zum erneuten Vorstoß der EU-Kommission, das VW-Gesetz zu Fall zu bringen

Frankfurt (ots)

Das VW-Gesetz, auch in seiner - nach dem ersten
Verdikt des EuGH - von Berlin geplanten leicht abgespeckten Version, 
treibt die EU-Kommission um. Und mit ihr melden sich regelmäßig 
Porsche, Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger und 
zahllose Vertreter der Wirtschaft als Kritiker zu Wort. Nun will also
EU-BinnenmarktkommissarCharlie McCreevy "so schnell wie möglich" 
erneut vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen, um dem 
VW-Gesetz, in welcher Fassung auch immer, endlich den Garaus zu 
machen. Dabei will er nach §228 EG-Vertrag wegen der Nichtumsetzung 
des EuGH-Urteils zum VW-Gesetz klagen und so die Bundesregierung 
weichkochen.
Aber McCreevy steht kein Schnellkochtopf zur Verfügung, der ein 
ihm genehmes EuGH-Urteil in wenigen Monaten servieren würde. 
§228-Verfahren dauern regelmäßig zwei bis drei Jahre. Da dürfte die 
Bundestagswahl 2009 längst gelaufen sein, und dass sich im 
politischen Berlin vorher jemand an dem heißen Thema die Finger 
verbrennen möchte, scheint eher unwahrscheinlich.
So rechnet ernsthaft niemand damit, dass die vom 
VW-Konzernbetriebsrat nach Wolfsburg geladene Kanzlerin Angela Merkel
von ihrem Nichteinmischungskurs abweichen wird. Für sie ist VW Sache 
des Landes Niedersachsen, das seine im VW-Gesetz - und in der 
VW-Satzung - verbrieften Minderheitsrechte gewahrt wissen möchte. Und
in Hannover regiert Parteifreund Christian Wulff, der sich gewiss 
nicht in die Suppe spucken lassen will. Da kann Parteifreund 
Oettinger mit gepfefferten Kommentaren noch so oft versuchen, Schärfe
in die Grundsatzdebatte zu bringen. Dass CSU-Parteifreund und 
Wirtschaftsminister Michael Glos pflichtschuldigst darauf hinweist, 
es gebe den Ausweg einer nochmals schlichteren VW-Gesetz-Rezeptur, 
die auch Brüssel schmecken könnte, dürfte kaum etwas an dem 
langwierigen Garprozess ändern.
Fakt ist, VW braucht den "Schutz" des VW-Gesetzes nicht. Nicht 
nur, weil Niedersachsen gar nicht daran denkt, die gehaltene 
Beteiligung von einem Fünftel des stimmberechtigten Kapitals zu 
verkaufen. Dieser Anteil sichert bei üblichen HV-Präsenzen die 
qualifizierte Minderheit auch nach dem Aktiengesetz. Zudem schützt 
die von Porsche beabsichtigte Mehrheitsübernahme VW vor Dritten. 
Viele Köche verderben den Brei, heißt es zwar. Bei VW sind es 
dauerhaft zwei. Und damit einer zu viel?
(Börsen-Zeitung, 10.9.2008)

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