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Der Tagesspiegel: Die große Koalition will die Patientenverfügung jetzt gesetzlich regeln

Berlin (ots)

SPD und Union wollen die Patientenverfügung
gesetzlich regeln. Dafür soll es zu Beginn des Jahres 2007 zwei 
unterschiedliche Gruppenanträge im Parlament geben.
Ein Gesetzentwurf aus Reihen der SPD schlägt vor, dass eine 
Patientenverfügung  generell bindend sein soll. Und zwar "unabhängig 
von Art und Stadium der Erkrankung" wie es in dem Entwurf heißt. Nur 
bei Zweifeln über den mutmaßlichen Patientenwillen entschiede das 
Vormundschaftsgericht. "Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten hat 
Vorrang," sagte der federführende SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker
dem Tagesspiegel.
Auch die Union, strebt eine "grundsätzlich bindende" 
Patientenverfügung an, wie es in einer Vorlage des Rechtspolitikers 
Wolfgang Bosbach (CDU) für die Fraktion heißt, auf deren Grundlage 
jetzt ein Gesetzentwurf formuliert wird. Jedoch macht Bosbach eine 
entscheidende Einschränkung: Eine lebenserhaltende medizinische 
Maßnahme dürfe  nur abgebrochen werden, "bei irreversiblen 
Grundleiden, die trotz medizinischer Heilbehandlung einen tödlichen 
Verlauf genommen haben" - die sogenannte Reichweitenbeschränkung.
Eine Ausnahme bei der Reichweitenbeschränkung schlägt aber auch 
Bosbach vor: Bei Menschen, die über lange Zeit ohne Bewußtsein sind, 
etwa in einem stabilen Wachkoma verharren, und "mit an Sicherheit 
grenzender Wahrscheinlichkeit" das Bewußtsein niemals wiedererlangen 
werden. Auch in diesen Fällen solle bei vorliegender entsprechender 
Patientenverfügung eine lebenserhaltende Medizin abgesetzt werden.
Bisher ist eine schriftlich hinterlegte Patientenverfügung für 
Mediziner nicht bindend. In einer Patientenverfügung kann 
niedergelegt werden kann, welche Behandlung man sich für den Fall, in
dem man sich nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit 
nicht mehr selbst äußern kann, wünscht oder nicht mehr wünscht
Angesichts der grundlegenden Differenzen wird es einen 
Gesetzentwurf der Koalition nicht geben. Allerdings haben sich die 
Rechtspolitiker auch bereits verständigt, dass es keine 
Fraktionsanträge geben wird. Zu heikel die Materie, zu individuell 
das ethische Empfinden. Deshalb wollen Union und SPD zu Beginn des 
Jahres ihre beiden Vorschläge als Gruppenanträge auf den Weg bringen.
Die Mehrheit soll im Plenum des Bundestages über alle Parteigrenzen 
hinweg gefunden werden.
An einer konsensualen Regelung dieser schwierigen Frage hatten 
sich bereits Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und die 
Enquetekommission des Bundestages in der letzten Legislaturperiode 
ohne Erfolg versucht.

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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