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Der Tagesspiegel: Dresdener Staatsanwaltschaft verzichtet auf Ermittlungsverfahren gegen NPD-Landtagsabgeordneten - Verherrlichung Hitlers keine Störung des öffentlichen Friedens

Berlin (ots)

Berlin/Dresden - Die Dresdner Staatsanwaltschaft
gerät in die Kritik. Mit Unverständnis und Beschwerden haben der 
Zentralrat der Juden und Grünen-Chefin Claudia Roth auf die 
Entscheidung der Behörde reagiert, von einem Ermittlungsverfahren 
gegen den sächsischen NPD- Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel 
trotz der Verherrlichung Adolf Hitlers abzusehen. "Das konterkariert 
die Absicht der neuen Bundesregierung, dem Rechtsextremismus den 
Nährboden zu entziehen", sagte der Präsident des Zentralrats der 
Juden, Paul Spiegel, am Mittwoch dem Tagesspiegel. Die Anwälte des 
Zentralrats und Roths haben nun Beschwerden nach Dresden geschickt, 
um doch noch die Einleitung eines Verfahrens zu erreichen.
   Menzel hatte, wie berichtet, im September in einem Interview des 
RBB-Magazins "Kontraste" gesagt, "ich halte den Führer nach wie vor 
für einen großen Staatsmann, vielleicht einen der größten, den wir je
gehabt haben". Der Zentralrat der Juden und Claudia Roth werten die 
Äußerung als Volksverhetzung und berufen sich auf die im März vom 
Bundestag beschlossene Ergänzung des Paragrafen 130 im 
Strafgesetzbuch. Nach dem neuen Absatz 4 macht sich strafbar, "wer 
öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in 
einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er 
die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, 
verherrlicht oder rechtfertigt".
    Der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, bekannt für harte 
Ermittlungen gegen Neonazis, hält Menzels Äußerungen zwar für eine 
Verherrlichung des NS-Regimes und sieht die Menschenwürde der Opfer 
der braunen Gewaltherrschaft verletzt. Doch eine Störung des 
öffentlichen Friedens sei nicht erkennbar, sagte Schär dem 
Tagesspiegel. Menzels Auftritt sei nicht mit der Glorifzierung des 
NS-Regimes bei martialischen Neonazi-Aufmärschen zu vergleichen. 
Sollten die Beschwerden gegen Schärs Verzicht auf Ermittlungen Erfolg
haben, muss sich Sachsens Generalstaatsanwalt mit dem Fall befassen.
Die Informationen stehen Ihnen bei Nennung der Quelle Tagesspiegel
zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß,
Frank Jansen

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
thomas.wurster@tagesspiegel.de

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