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Der Tagesspiegel: Eltern brauchen Handy-Rechnung der Kinder nicht zu zahlen

Berlin (ots)

Berlin. Eltern brauchen die Handy-Rechnung ihrer
Kinder nicht zu zahlen, wenn die Kinder minderjährig sind und den
Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen haben. Minderjährige
zwischen sieben und 18 Jahre brauchen die Einwilligung ihrer Eltern,
damit der Vertrag wirksam wird, schreibt der Tagesspiegel unter
Berufung auf die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg,
Sabine Fischer (Montagsausgabe). Stimmen die Eltern dem
Vertragsschluss nicht zu, bleiben die Anbieter auf den Kosten für den
monatlichen Grundpreis und den Verbindungsentgelten sitzen. Nach
Erfahrungen aus der Beratungspraxis gehören Handy-Verträge zu den
häufigsten Gründen für eine Verschuldung von Familien. Inhaltliche
Rückfragen an die Wirtschaftsredaktion 030/26009-260.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

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