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Der Tagesspiegel: Verfassungsgerichtspräsident Papier kritisiert EU-Reformverträge: Abgrenzung der Brüsseler Aufgaben hätte präziser definiert werden können

Berlin (ots)

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
Hans-Jürgen Papier, hat die am Donnerstag unterzeichneten 
EU-Reformverträge begrüßt, aber auch kritisiert. Eine institutionelle
Reform sei angesichts der EU-Erweiterung dringend geboten gewesen. 
"Man muss aber auch sagen, dass schon der so genannte 
Verfassungsvertrag nicht gerade überschaubar und leicht verständlich 
war. Insofern bringen die neuen Reformverträge keine 
Verschlechterung. Unser Grundgesetz schöpft nicht zuletzt daraus 
seine Akzeptanz und Integrationskraft, dass ihm die Bürger - 
jedenfalls alles in allem - klar und deutlich entnehmen können, was 
unsere staatlichen Grundnormen sind. Das ist bei den 
EU-Reformverträgen nicht in vergleichbarer Weise der Fall", sagte 
Papier dem Berliner "Tagesspiegel" (Samstag-Ausgabe). Er warnte vor 
einer weiteren Verlagerung von Zuständigkeiten nach Brüssel. "Ich 
hätte mir gewünscht, dass in den Reformverträgen die Abgrenzung 
dessen, was Brüssel tun soll und was bei den Mitgliedstaaten bleibt, 
präziser definiert worden wäre. Und man hätte auch darüber nachdenken
können, ob bestehende Zuständigkeiten der EU nicht besser limitiert 
worden wären. Das ist nicht hinreichend geschehen." Geltendes 
Verfassungsrecht in Deutschland sei, dass die Übertragung von 
Souveränitätsrechten auf den Staatenverbund der Europäischen Union 
begrenzt sei. "Es muss eine substanzielle Gesetzgebungsmacht bei 
Bundestag und Bundesrat bleiben", forderte Papier.
Der Verfassungsgerichtspräsident schlägt vor, bei der 
Föderalismusreform den finanzpolitischen Handlungsspielraum der 
Länder auszuweiten, und fordert eine striktere Schuldenbremse als die
bestehende Regelung im Artikel 115 des Grundgesetzes. Diese habe sich
als "stumpfes Schwert" erwiesen. "Die Verschuldung ist nicht nur ein 
finanzpolitisches Problem und eine Frage der 
Generationengerechtigkeit, sondern hängt letztlich auch eng mit der 
künftigen Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des demokratischen 
Rechts- und Sozialstaats zusammen. Wie strikt eine Schuldenbremse 
konkret ausfällt, ist nicht Sache des Verfassungsgerichts, sondern 
ist dem Gesetzgeber vorbehalten und aufgegeben. Aber wirksamer als 
bisher muss sie sein", sagte Papier. Unterschiedliche Regelungen in 
Bund und Ländern seien dabei verfassungsrechtlich denkbar.
"Zu einem vitalen Bundesstaat gehört eine gewisse Selbständigkeit 
der Länder, auch in der Finanzpolitik", sagte Papier. "Eine Stärkung 
der Finanzautonomie der Länder wäre durchaus folgerichtig. Sie sind 
ja keine Verwaltungsprovinzen, sondern Staaten mit eigener 
Verfassungshoheit. Da wäre es konsequent, wenn man ihnen auch einen 
größeren finanzpolitischen Spielraum gäbe." Papier wollte sich nicht 
festlegen, wie das geschehen könnte, verwies aber auf die Debatte, in
der es um eine alleinige Gesetzgebungszuständigkeit der Landtage bei 
den reinen Ländersteuern und Zuschlagsrechte auf Bundessteuern geht. 
Die Länder forderte Papier zu mehr Eigenständigkeit auf: Sie müssten 
"ihre Gestaltungsrechte stärker nutzen".

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
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