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Feinstaub: Bundesverwaltungsgericht entscheidet höchstrichterlich über "Recht auf saubere Luft"

Berlin (ots)

Betroffener verlangt mit Unterstützung der
Deutschen Umwelthilfe vom Freistaat Bayern und der Stadt München 
weitgehende Maßnahmen gegen hohe Feinstaubbelastung - Erster Erfolg: 
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hebt Spruch des Bayerischen 
Verwaltungsgerichtshofs auf und lässt Revision zu - Vertreter der 
Bundesregierung beim BVerwG gibt dem Kläger Recht - DUH erwartet 
Urteil mit bundesweiten Konsequenzen
20. März 2007: Die Chancen wachsen, dass Bürgerinnen und Bürger in
mit lebensbedrohendem Feinstaub belasteten Wohnquartieren konkrete 
Gegenmaßnahmen vor Gericht durchsetzen können. In zwei Verhandlungen 
befasst sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG) 
letztinstanzlich mit der Klage eines von der Deutschen Umwelthilfe e.
V. (DUH) unterstützten Münchner Bürgers gegen den Freistaat 
einerseits und die Stadt München andererseits.
Zunächst wird am Donnerstag kommender Woche (29. März, 10:30 Uhr) 
die Klage des in der Landshuter Allee in München wohnenden Bürgers 
gegen den Freistaat Bayern auf unverzügliche Aufstellung eines Plans 
verhandelt, der wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der 
Feinstaub-Grenzwerte festlegt. Darüber hinaus ließ das 
Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche die Revision des 
Klägers gegen eine Entscheidung des Bayerischen 
Verwaltungsgerichtshofs zu. Das Gericht hatte dem betroffenen Bürger 
das Recht abgesprochen, von der Landeshauptstadt München 
unverzügliche verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf dem mittleren Ring 
zu verlangen. Dieser Spruch wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht 
aufgehoben, das im Revisionsverfahren klären will, ob ein Anspruch 
auf Fahrverbote besteht (AZ: BVerwG 7 B 54.06). Auch der Vertreter 
der Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen den 
Rechtsanspruch des Klägers auf "saubere Luft" bestätigt und gegenüber
dem Gericht erklärt, dass er ihn auch vor Gericht durchsetzen können 
muss.
"Nach mehr als zwei Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen sind
wir hoffnungsvoll, dass die Feinstaub-Betroffenen endlich ihr Recht 
auf saubere Luft gegen Stadtväter und Landespolitiker durchsetzen 
können, die sich ihrer vornehmsten Pflicht, die Bürger vor schweren 
Gesundheitsgefahren zu schützen, beharrlich zu entziehen versuchen", 
sagte DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Sollte das 
Bundesverwaltungsgericht ein bürgerfreundliches Urteil fällen, 
rechnet Resch mit harten Fahrverboten in allen von hohen 
Feinstaubbelastungen betroffenen Ballungsgebieten. "Wer es bisher 
gewohnt war, mit seinem Dieselstinker ohne Partikelfilter in die 
Stadtzentren zu fahren, wird sich entweder auf den öffentlichen 
Personennahverkehr umstellen oder schnell einen Partikelfilter 
nachrüsten müssen", so Resch.
Der Münchner Kläger wehrt sich seit zwei Jahren gegen die massive 
Überschreitung der EU-weit gültigen Feinstaubgrenzwerte in seiner 
Wohnstraße. Die Musterklage wird von der DUH unterstützt. Die 
Landshuter Allee zählt nach den Veröffentlichungen des 
Umweltbundesamtes zu den am stärksten belasteten Straßen 
Deutschlands. Feinstaub gilt als das derzeit schwerwiegendste 
Luftreinhalteproblem in Deutschland und geht entlang der 
Hauptverkehrsadern vor allem auf die Emissionen von Pkw- und Lkw 
Dieselmotoren zurück. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon 
aus, dass in Deutschland insgesamt jährlich 75.000 Menschen vorzeitig
und im Durchschnitt zehn Jahre zu früh an der Feinstaubbelastung 
sterben.
Remo Klinger, DUH-Anwalt aus der Berliner Kanzlei Geulen/Klinger 
und Vertreter des Münchner Klägers in dem Verfahren: "Wenn sich die 
Rechtsauffassung des Vertreters der Bundesregierung beim 
Bundesverwaltungsgericht durchsetzt, werden Bürgerinnen und Bürger 
deutschlandweit ihr Recht auf saubere Luft einklagen können. Die Zeit
des Abwartens in dutzenden von Städten wird dann zu Ende gehen. Sie 
alle werden wirklich wirksame Maßnahmen ergreifen müssen. Die derzeit
zu beobachtende halbherzige Einrichtung von Umweltzonen mit 
Ausnahmeregeln für alles und jeden wird  nicht mehr genügen."

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. Büro
07732-99950; Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030/88472-80, Fax: 03088472-810, E-Mail:
klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V., Leiter Politik,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax:
030/258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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