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Deutsche Umwelthilfe e.V.

EU-Kommission bekräftigt "Verschmutzungsprivileg" für Diesel-Pkw

Berlin (ots)

22. Dezember 2005: Die Deutsche Umwelthilfe e. V.
hat das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat eindringlich 
aufgefordert, die von der EU-Kommission am gestrigen Mittwoch 
vorgeschlagene Abgasnorm Euro-5 zurückzuweisen und im weiteren 
Verfahren Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Andernfalls werde 
es 2010, wenn EU-weit erneut verschärfte Luftreinhaltewerte in Kraft 
treten, ein noch größeres Desaster in deutschen Städten geben als bei
der Feinstaub-Misere in diesem Jahr. Zwar erzwinge der 
Kommissionsvorschlag mit einem Russpartikelgrenzwert von 5 Milligramm
pro Kilometer (mg/km) endlich die flächendeckende Einführung des 
Dieselfilters. Gleichzeitig leiste sich die Kommission mit der nur 
minimalen Reduzierung des Stickoxid-Grenzwerts (NOx) von 250 mg/km 
auf 200 mg/km einen "unverantwortlichen Kniefall vor den europäischen
Autoherstellern", so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Dieser 
Stickoxid-Grenzwert der Kommission folgt eins zu eins den 
Vorstellungen der Autohersteller und schreibt das 
Verschmutzungsprivileg für Diesel-Pkw in Europa auf unbestimmte Zeit 
fest, während auf andere Märkte in Asien und Nordamerika saubere 
Diesel-Pkw ausgeliefert werden. Das geht nicht nur zu Lasten von 
Umwelt und Gesundheit, sondern schadet langfristig sogar den 
Exportaussichten der Hersteller. Eindrucksvoller kann die EU nicht 
zum Ausdruck bringen, wer für sie diese "Verschmutzungsrichtlinie" 
verfasst hat: Der europäische Automobilverband unter Leitung des 
derzeitigen ACEA-Präsidenten und Volkswagen Chefs Bernd 
Pischetsrieder", so Resch.
Ziel der Grenzwertsetzung müsse sein, mittelfristig einheitliche 
Schadstoff-Grenzwerte für alle Otto-, Diesel- und Gasmotoren zu 
erreichen. "Es kann nicht sein, dass Dieselfahrzeuge dauerhaft 
Menschen und Umwelt zehnmal mehr mit dem Reizgas Stickoxid belasten 
als Benziner. Da stimme ich Umweltminister Sigmar Gabriel 
ausdrücklich zu. Wir werden ihn aktiv unterstützen, den auch von 
seinem Umweltbundesamt für notwendig erachteten Grenzwert von 80 mg 
NOx/km und 2,5 mg PM/km in Brüssel durchzusetzen", sagte Resch.
Die Kommission begründet die "nur geringe Reduktion" des 
Stickoxid-Ausstoßes ausdrücklich mit dem Argument, damit bleibe der 
Automobilindustrie ein eigenes NOx-Abgasreinigungssystem erspart. 
Diese Technik sei noch nicht ausgereift. Das ist umso erstaunlicher, 
als in den USA ab 2007 Stickoxid-Standards mit einem Wert von bis zu 
44 mg/km in Kraft treten und mehrere europäische Autohersteller (z.B.
DaimlerChrysler und Volkswagen) bereits angekündigt haben, diese um 
den Faktor fünf niedrigeren Grenzwerte bei Exportfahrzeugen 
problemlos einhalten zu können.
"Damit entsteht die absurde Situation, dass die saubersten 
europäischen Diesel-Pkw für den Übersee-Export reserviert bleiben, 
während die Städte und Kommunen in Europa einen zunehmend 
aussichtslosen Kampf für die Einhaltung der EU-Grenzwerte in den 
Ballungszentren führen müssen", so der DUH-Europabeauftragte Stefan 
Bundscherer. "Es kann doch nicht sein, dass sich die Geschichte der 
Einführung des Drei-Wege-Katalysators und des Rußfilters noch einmal 
wiederholt."
Stickoxide sind eine Vorläufersubstanz von Ozon, das vor allem 
Atemwege und Schleimhäute belastet und zu Gesundheitsschäden 
insbesondere bei Kindern, älteren und gesundheitlich labilen Menschen
führt. Stickoxide gehören neben Schwefeldioxid auch zu den Auslösern 
des sauren Regens, der maßgeblich zum Waldsterben beiträgt.
Bundscherer sieht in dem Vorschlag der EU-Kommission "eine abrupte 
Abkehr von der jahrzehntelangen Praxis einer vorausschauenden 
Abgasreinigungspolitik in Europa. Bisher haben sich alle Euro-Normen 
am jeweiligen Stand der Technik orientiert. Seit gestern orientieren 
sie sich am Stand der Gewinninteressen der Autoindustrie". Die DUH 
ist zuversichtlich, dass dieser Kommissionsvorschlag so keinen 
Bestand haben wird. In den nun folgenden Konsultationen mit dem 
europäischen Parlament rechnet Bundscherer mit einer klaren 
Zurückweisung und Verschärfung. Ab 2010 gelten EU-weit verschärfte 
NOx-Immissionsgrenzwerte, die nur einzuhalten sind, wenn schmutzige 
Diesel-Fahzeuge aus den Städten verschwinden. "In den Ballungszentren
würden ohne erheblich niedrigere NOx-Grenzwerte für Dieselfahrzeuge 
Überschreitungen die Belastungsgrenzen genauso zum Alltag gehören wie
heute beim Feinstaub". Damit seien weitere flächendeckende 
Fahrverbote für Dieselstinker bereits programmiert. Bundscherer: 
"Eine vorausschauende Umweltpolitik sieht anders aus."
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-0 Tel.: 0171/ 3649170, E-Mail:  
resch@duh.de
Stefan Bundscherer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-23, mobil 0177/33 23 300, E-Mail:  
bundscherer@duh.de
Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail:  
rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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