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Neues Recht auf Reparatur greift zu kurz: Deutsche Umwelthilfe kritisiert hohe Kosten und fehlende Sanktionierung von Verstößen

Berlin (ots)

  • Neues Recht auf Reparatur ist erster wichtiger Schritt für bessere Reparaturbedingungen in Deutschland
  • DUH kritisiert fehlende Maßnahmen zur Senkung von Reparaturkosten, fordert herstellerfinanzierten Reparaturbonus sowie Begrenzung von Ersatzteilpreisen
  • Gesetz sieht keine behördlichen Kontrollen und Sanktionen vor, DUH fordert Erlass begleitender Sanktionsvorschriften

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das ab dem 23. Juli geltende neue Recht zur Förderung von Reparaturen als wichtigen Schritt. Aus Sicht der DUH schafft das Gesetz zwar bessere Reparaturbedingungen für Elektrogeräte, allerdings ist es unzureichend ausgestaltet. Es enthält keine konsequenten Maßnahmen gegen hohe Reparaturkosten, legt keine zuständige Behörde zur Überprüfung der Umsetzung fest und sieht keine Sanktionen bei Verstößen vor. Neben begleitenden Sanktionsvorschriften fordert die DUH von Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig einen Reparaturbonus, die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen sowie die Begrenzung von Ersatzteilpreisen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Hohe Kosten sind für Verbraucherinnen und Verbraucher die größte Hürde, wenn es um die Reparatur ihrer Elektrogeräte geht. Insbesondere in Haushalten mit kleinem Einkommen wird beispielsweise eine kaputte Waschmaschine schnell zur finanziellen Herausforderung. Verbraucherschutzministerin Hubig hat eine große Chance verpasst, nachhaltige Reparaturen endlich für alle bezahlbar zu machen. Hier muss dringend nachgebessert werden. Wir fordern die Einführung eines bundesweiten und herstellerfinanzierten Reparaturbonus, durch den Verbraucherinnen und Verbraucher einen Teil der Reparaturkosten erstattet bekommen können. Keinesfalls sollte der Reparaturbonus aus Steuermitteln bezahlt werden."

Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: "Das neue Reparaturgesetz lässt die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der praktischen Umsetzung im Stich. Der Gesetzgeber verkündet neue Rechte, verzichtet aber zugleich auf eine zuständige Behörde, wirksame Kontrollen und abschreckende Sanktionen für den Fall festgestellter Verstöße. Wir fordern deshalb den umgehenden Erlass begleitender Sanktionsvorschriften. Für eine Wirksamkeit des Gesetzes braucht es eine zuständige Durchsetzungsbehörde, eine niedrigschwellige Beschwerdestelle und spürbare Bußgelder für Unternehmen, die ihre Reparaturpflichten missachten. Außerdem braucht es auch Pflichten für Onlinemarktplätze, damit geltendes Recht auch durchgesetzt werden kann, wenn die verantwortlichen Unternehmen im Ausland sitzen."

Hintergrund:

Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren wurde am 25. Juni 2026 im Bundestag beschlossen. Damit gelten verbesserte Reparaturbedingungen für bestimmte Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones und Fernseher. Beispielsweise erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher künftig das Recht, ihre Geräte von Herstellern oder unabhängigen Reparaturbetrieben reparieren zu lassen. Zusätzlich werden technische Reparaturbarrieren wie Softwareblockaden verboten.

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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