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Deutsche Umwelthilfe warnt: Bundesregierung steuert uns sehenden Auges in die Klimakrise - Neue Stellungnahme zu Klimaklagen vor Bundesverfassungsgericht

Berlin (ots)

  • Betroffene aus Bangladesch und Nepal sowie Kinder und junge Erwachsene aus Deutschland erneuern Forderung nach Verurteilung der Bundesregierung zu mehr Klimaschutz
  • Maßnahmen im Klimaschutzgesetz von Bundesregierung und Bundestag reichen nachweislich nicht aus, um Grundrechte und Überleben zu schützen
  • Schon bis 2030 liegt Deutschlands CO2-Ausstoß gemäß Klimaschutzgesetz doppelt so hoch wie es zur Einhaltung des 1,5-Grad-Limis erforderlich wäre

In einer neuen Stellungnahme im Prozess um zwei Klimaklagen vor dem Bundesverfassungsgericht, die die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt, bekräftigen die Klägerinnen und Kläger ihre Forderung nach einer Verurteilung der Bundesregierung zu mehr Klimaschutz. Die zwischenzeitlich von Bundestag und Bundesregierung eingereichten Stellungnahmen stehen ihrem Begehren nicht entgegen. Die DUH kritisiert, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die Grundrechte der aktuell und künftig von der Klimakrise Betroffenen zu schützen. Demnach liegt der CO2-Ausstoß Deutschlands bis 2030 inklusive der Maßnahmen aus dem Klimaschutzgesetz schon doppelt so hoch wie es zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze erforderlich wäre. Der Schutz des Klimas betrifft eine grundsätzliche Überlebensfrage der Menschheit.

Eine der beiden Verfassungsbeschwerden führen 15 Betroffene aus den unmittelbar bedrohten Ländern Bangladesch und Nepal. Zum anderen klagen 10 Kinder und junge Erwachsene aus Deutschland, die die Folgen der Klimakrise zukünftig hart treffen werden.

Linus Steinmetz ist einer der Kläger und kommentiert: "Die Bundesregierung hat die verfassungsrechtliche Pflicht, die Lebensgrundlage künftiger Generationen zu erhalten. Diese Pflicht tritt die Bundesregierung mit Füßen, wenn sie fossile Megaprojekte wie Nord Stream 2 oder ein neues Kohlekraftwerk in Datteln umsetzt. Deshalb brauchen wir noch dieses Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, damit die Bundesregierung endlich Verantwortung übernimmt."

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Es ist jetzt schon klar, dass Deutschland bis 2030 mit den im Klimaschutzgesetz beschlossenen Maßnahmen massiv mehr CO2 ausstößt als vorgesehen. Diese Mehremissionen gehen zur Hälfte auf das Konto des Verkehrssektors. Die Bundesregierung muss sich jetzt dem Druck der ewig gestrigen Autokonzerne entziehen und wirksame Maßnahmen auf den Weg bringen. Statt Fördergeld für übermotorisierte SUV-Stadtpanzer braucht es ein generelles Tempolimit auf Autobahnen und außerorts."

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Alle vorliegenden wissenschaftlichen Berechnungen belegen eindeutig, dass die bisherigen Maßnahmen von Bundesregierung und Bundestag eklatant hinter dem Ziel zurückbleiben, Deutschland auf einen 1,5-Grad-Pfad zu bringen. Menschen in besonders von den Folgen der Klimakrise betroffenen Ländern wie Nepal und Bangladesch spüren deren dramatische Auswirkungen schon heute an Leib und Leben. So verloren im Mai 2020 mehr als eine Million Menschen ihre Häuser aufgrund des Super-Zyklons Amphan. Die Klimakrise verstärkt extreme Wetterereignisse und wird vermehrt zu massenhaftem menschlichen Leid wie diesem führen. Die amtierende Bundesregierung ist noch acht Monate im Amt und muss diese Zeit nutzen, einen klimapolitischen Kurswechsel vorzunehmen, der Deutschland verlässlich auf einen 1,5-Grad-Pfad bringt."

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Bund und Länder tun zu wenig für den Klimaschutz. Wir verfolgen deshalb neben den beiden Verfassungsbeschwerden mittlerweile insgesamt vier Klimaklagen. Wir verklagen die Bundesregierung wegen Verfehlung der Minderungsziele im Verkehrsbereich und die Regierung von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, weil sie ihren stark veralteten Klimaschutzplan bisher nicht fortgeschrieben hat."

Dazu Remo Klinger, der die Verfassungsbeschwerden anwaltlich vertritt: "Gerichte in Europa scheuen sich nicht davor, die Politik - wie zuletzt in Frankreich - zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. Es wäre extrem wichtig, wenn das Bundesverfassungsgericht dieser Entwicklung folgt."

Die Verfassungsbeschwerden stützen sich auf die grundrechtlichen Schutzpflichten der Bundesrepublik für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG) sowie das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG.

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Pressekontakt:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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