Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsche Umwelthilfe e.V. mehr verpassen.

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe für "Saubere Luft" in Frankfurt am Main

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe klagt vor Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen das Land Hessen - Stickstoffdioxid-Grenzwert in Frankfurt am Main deutlich überschritten - Luftreinhalteplan der Stadt muss geändert werden - Diesel-Fahrverbote als kurzfristig wirksame Maßnahme für "Saubere Luft" die einzige Option

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt am 5. September 2018 öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für "Saubere Luft" in Frankfurt am Main. Die DUH hatte im November 2015 Klage gegen das Land Hessen eingereicht (4 K 1613/15.WI). Ziel ist die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in der Stadt Frankfurt am Main. Diesel-Fahrverbote sind dafür die alleinige Möglichkeit und müssen in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.

Die einzige offizielle verkehrsnahe Messstelle an der Friedberger Landstraße zeigte im Jahr 2017 mit 47 µg/m³ eine deutliche Überschreitung des erlaubten Jahresmittelwerts von 40 µg NO2/m³ an. Aktuelle Messungen der DUH von Februar und Juni 2018 zeigen: Werte oberhalb des Grenzwertes finden sich verteilt über das gesamte Stadtgebiet Frankfurts. Die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des NO2-Grenztwertes bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. Februar 2018. Diese sind demnach schon ab Herbst 2018 möglich. Auf dieser Basis klagt die DUH für eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans von Frankfurt zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts, damit die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger endlich zu ihrem Recht auf "Saubere Luft" kommen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger stehen ab circa 9:15 Uhr vor sowie nach der mündlichen Verhandlung für Interviews zu Verfügung.

Wir freuen uns, wenn Sie vor Ort sind und bitten um Rückmeldung an presse@duh.de.

Datum: 
Mittwoch, 5. September 2018 um 10 Uhr
Ort: 
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, 
Raum 1.026
Teilnehmende: 
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170 
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, 01712435458
Mehr Informationen: 
Zu den aktuellen Ergebnissen der Messaktion "Decke auf wo Atmen krank
macht": http://l.duh.de/p180828

Kontakt vor Ort:

Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin Jürgen Resch, 0151
17281752

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Weitere Storys: Deutsche Umwelthilfe e.V.